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Die neuen Gutscheine für den Landesfamilienpass 2026 sind da

Der Landesfamilienpass für das Jahr 2026 ermöglicht dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis, viele staatliche Schlösser, Museen und Gärten des...
Das PDF enthält Informationen zum Landesfamilienpass 2026.

Der Landesfamilienpass für das Jahr 2026 ermöglicht dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis, viele staatliche Schlösser, Museen und Gärten des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen.
Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die Bürgermeisterämter geben die Gutscheinkarten 2026 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus.
Um eine missbräuchliche Benutzung der Gutscheinkarte auszuschließen, ist – entsprechend der bisherigen Praxis – bei Abholung einer neuen Gutscheinkarte durch Familien, die bereits einen Pass besitzen, die fortdauernde Berechtigung nachzuweisen, soweit dies nicht offenkundig ist.
Einen Landesfamilienpass können erhalten
• Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien, die bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Seit 2019 können bei der Ausstellung des Landesfamilienpasses neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter/eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen, aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern, die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das BürgerServiceBüro der Gemeinde Obersulm
Tel. 07130/28-0

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Obersulm
17.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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