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Die Ortsrufanlage (Forts.)

Weiter hieß es in dem Zeitungsartikel: „Landrat Dissinger hob den fortschrittlichen Geist der Gemeinde hervor und begrüßte die Anschaffung einer...
Bild zeigt den Ausschnitt einer Häuserfront in der Schillerstraße Königsbach, zwischen den Fenstern unter dem Dach ist ein Lautsprecher der Ortsrufanlage installiert. Aufnahme von 2008.
Ortsruflautsprecher in der Schillerstraße, Aufnahme 2008Foto: FKSG-01606 | Richard Mancel †

Weiter hieß es in dem Zeitungsartikel: „Landrat Dissinger hob den fortschrittlichen Geist der Gemeinde hervor und begrüßte die Anschaffung einer Ortsbesprechungsanlage, die sich in einigen Gemeinden bereits gut bewährte. Dipl.-Ing. Adelmann vom Verband Badischer Gemeinden wies darauf hin, dass sich die Anlage auch zur Übertragung von Konzerten und Chören gut eigne. Er dankte vor allem den beiden hiesigen Elektrofirmen Bürck und Lamprecht für ihre Mithilfe. Ingenieur Dykers schilderte den Bau der Ortsanlage und übergab sie dann der Gemeinde. Zum Schluss der Feier nahm Amtsgehilfe Hartmann in launiger Weise Abschied von der alten Ortsschelle. Bevor er sie begrub, ließ er sie noch einmal am Lautsprecher ertönen, Die Herstellerfirma lud sämtliche Teilnehmer der Feier zu einem gemütlichen Beisammensein in den ‚Ochsen‘ ein.“

Im gleichen Jahr, wahrscheinlich im Dezember, zog Stein mit der Installierung einer Ortsrufanlage nach. Leider haben wir im Ortsarchiv über das genaue Datum und die Kosten nichts finden können. Wir schätzen allerdings die Anzahl der Lautsprecher in Stein zwischen 40 und 50. Jeweils im Rathaus (sogar im Raum des Bürgermeisters) war ein kleines „Tonstudio“ mit einem Mikrofon für die Aufnahme der Durchsagen und einem Schallplattenspieler oder Tonbandgerät zur Einspielung von Musik. Die Durchsagen wurden oftmals nicht aufgezeichnet, sondern direkt ausgestrahlt.

Ferner erließ die Gemeindeverwaltung eine Gebührenordnung für die Nutzung der Rufanlage, die am 1. Juli 1951 in Kraft trat. Darin hieß es:

A. Für Ortsansässige:

Eine Durchsage bis 1 Min. Dauer u. normaler Sendezeit … 2,00 DM

Eine Durchsage bis 1 Min. Dauer außerhalb der Sendezeit … 3,00 DM

Für Durchsagen über 1 Min. Dauer jede weitere ½ Min. … 1,00 DM

B. Für Auswärtige:

Eine Durchsage bis 1 Min. Dauer u. normaler Sendezeit … 4,00 DM

Eine Durchsage bis 1 Min. Dauer außerhalb der Sendezeit … 5,00 DM

Für Durchsagen über 1 Min. Dauer jede weitere ½ Min. … 1,00 DM

C. Sondertarif:

Für ortsansässige Vereine und Gewerbetreibende bei mindestens 4 Durchsagen im Monat zur normalen Sendezeit pro Durchsage … 1,00 DM

(Der Pauschalbetrag von 4 DM ist beider 1. Durchsage zu entrichten.)

Die Durchgabe von Nachrichten erfolgt montags bis freitags jeweils um 18 Uhr, samstags um 12.30 Uhr.

Die Königsbacher machten von der Anlage regen Gebrauch und die Durchsagen beschränkten sich nicht nur auf amtliche Mitteilungen. In einem Zeitungsartikel vom 2. November 1951 hieß es: „Die hiesigen Landwirte waren überrascht, als dieser Tage Assessor Rudolf von der Landwirtschaftsschule über die Ortssprechanlage einen Vortrag über das richtige Einlagern der Kartoffeln hielt. Aus seinen Ausführungen war zu entnehmen, dass das vorschriftsmäßige Einlagern nicht genug beachtet werden könne. Bei falscher Einlagerung würden zahlreiche Kartoffeln faulen.“ (Fortsetzung folgt.)

FKSG | Susanne Kaiser-Asoronye | 06201 843366 oder 0172 9064270 | kontakt@freundeskreis-geschichte.de

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Amtsblatt der Gemeinde Königsbach-Stein
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Ausgabe 27/2025
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