Im Ortsarchiv fanden wir eine Liste mit den 75 über den gesamten Ort Königsbach verteilten Standorten der Lautsprecher – mit Straße und Hausnummer sowie Hausbesitzer. Aus Datenschutzgründen können wir sie hier nicht veröffentlichen. Was auffällt: Die Bewohner von Trais waren nicht mit einem Lautsprecher vertreten. Dies stieß den „Traisemer“ bitter auf, waren sie doch dadurch von den Ortsnachrichten abgeschnitten.
Der Ärger war groß. Daher schrieben die Traiser Bürger im Februar 1952 einen Brief an die Gemeinde:
„Königsbach-Trais, den 26. Februar 1952
An den Herrn Bürgermeister der Gemeinde Königsbach
richten die unterzeichneten Bürger des Ortsteils Trais die Bitte, diesen Ortsteil ebenfalls der Ortsbesprechungsanlage der Gemeinde anschließen zu lassen. Es wurde wiederholt festgestellt, dass sämtliche Bekanntmachungen uns zu spät erreichen, sodass diese nicht befolgt bzw. davon kein Gebrauch gemacht werden konnte. Günstigen Bescheid nach wohlwollender Prüfung bleiben wir erwartend.“
Unterschrieben war der Brief von: Friedrich Scherle, Willi Scherle, Heinrich Gräßle, Fritz Benz, Wilhelm Kratt, Fritz Mehne, K. Gerhäuser, H. Gerhäuser, Kurt Weiß, Karl Gerhäuser, Wilhelm Gerhäuser, Ludwig Jung und Christian Gräßle.
Der Antrag wurde wohl abgelehnt oder zumindest wollten die Gemeinde nähere Angaben. Dies verärgerte die Traiser Bürger und der Brief folgte sofort:
„Trais, 11.3.1952
Die Bürger von Trais – Im Auftrag: Heinrich Gräßle Trais
An dieGemeindeverwaltung Königsbach
Betr. Lautsprecheranlage Trais
In Ihrem Schreiben von 5. des Monats verlangen Sie Angaben über die Fälle, in denen die örtlichen Bekanntmachungen nicht rechtzeitig in Treis bekannt gemacht wurden. Hätten wir vor einem Jahr gewußt, daß uns einmal eine solche Frage gestellt wird, dann hätten wir bestimmt jede Bekanntmachung die zu spät oder überhaupt nicht nach Trais gekommen ist, einzeln anführen [so!]
Trotzdem können wir noch genügend Gründe für die Notwendigkeit unserer Forderung anführen.
1. Wir beziehen uns auf das selbe Begründungsargument, das damals die Anschaffung der Lautsprecheranlage notwendig machte.
2. Wir, die Bürger von Trais, haben die selben Pflichten wie die Bürger von Königsbach, somit dürfen wir wohl auch dieselben Rechte fordern, denn letzten Endes haben auch wir die Steuern und Abgaben bezahlt, mit denen die Anlage gekauft wurde.
Wenn wir von unseren Abgabepflichten in Zukunft befreit werden können, so würden wir selbstverständlich auf unsere Forderung verzichten.
In einer anderen Angelegenheit wäre es wünschenswert, dass an der Weg-Gabelung bei der Bleich Wössingen-Söllingen, sowie bei der Gabelung Wössingen-Trais ein Wegweiser nach Trais angebracht wird.
Hochachtungsvoll! Die Bürger von Trais (Fortsetzung folgt.)
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