Am 20. März 1952 antwortete die Gemeinde unter dem Betreff: „Anschluss des Ortsteils Trais an die Ortssprechanlage Königsbach“
„An die Bürger von Trais, z.Hd. Herrn Hch. Gräßle, Trais
Auf Ihr Ansuchen vom 11.3.52 über die Erstellung 1 Ortssprechanlage in Trais hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.3.1952 folgende Entschließung gefasst: ‚Der Antrag der Traiser Bürger auf Errichtung 1 Ortssprechanlage in Trais wird bis zur Aufstellung des neuen Haushaltsplanes zurückgestellt, um festzustellen, ob evtl. Mittel für die Errichtung dieser Anlage eingestellt werden können.‘ Der Bürgermeister Kn[obloch].“
Damit mussten sich die Traiser Bürger dann zufriedengeben.
Aber das war nicht die einzige Forderung, die die Bürger aufgrund der Ortsanlage an die Gemeindeverwaltung hatten. Im März 1952 schickten auch die hiesigen Gewerbetreibende per Brief eine Erklärung. „Die in letzter Zeit sich häufenden Werbungen und Bekanntmachungen sowie der Hinweis auf den Verkauf von Textilien, Kleidungsstücke, Berufskleidung, Herren- und Damenwäsche etc. von ambulanten Gewerbetreibenden unter Benutzung der Ortssprechanlage wird von den nachstehenden ortsansässigen Firmen als geschäftsschädigend bezeichnet und schärfstens verurteilt. Die hiesigen Geschäftsinhaber können einem solchen Verhalten nicht mehr stillschweigend zusehen und sind sich darüber einig, dass diesem Übelstand eine einsichtige Gemeindeverwaltung Einhalt gebieten kann. Es bedarf hierzu keiner gesetzlichen Grundlage, sondern es ist ausschließlich in das Ermessen des Herrn Bürgermeisters gestellt, die Durchsage derartiger Geschäftsanzeigen seitens ambulanter Gewerbetreibender abzulehnen.
Dass die Ortssprechanlage für den öffentlichen Gebrauch jedermann zur Verfügung steht, wird voll anerkannt, doch muss dem entgegengehalten werden, dass ja einzig und allein die ortsansässigen Gewerbetreibenden eine nicht geringe Summe an Grund- und Gewerbesteuer der Gemeindekasse zuführen, während ambulante Gewerbetreibende nur ein verhältnismäßig geringes Standgeld und nur durch die doppelte Durchsagegebühr an die Gemeinde zahlen. Es muss ferner als sehr verwerflich bezeichnet werden, dass die Gemeinde für derartige Freiverkäufe auf öffentlichen Straßen und Plätzen sogar gemeindeeigene Tische und sonstige Gerätschaften zur Verfügung stellt.
Die eigenhändig unterzeichneten hiesigen Geschäftsinhaber fordern einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung das Ersuchen ambulanter Gewerbetreibender um Durchsage von Warenverkäufen etc. zum Schutze der ortsansässigen Geschäftsleute und Steuerzahler künftig entschieden ablehnt. Das Geld des Dorfes dem Dorfe ! (Fortsetzung folgt.)
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