Unterzeichnet hatten dieses Schreiben, meist mit Stempel Ernst Schäfer, Textilien-Lebensmittel; Karl Jung, Sattler- und Polstergeschäft, Emil Fränkle, Gem. Warengeschäft, August Völkle, Schuhmacher, Friedrich Kisselmann, Schneiderei und Fertigkleidung, Ludwig Föller, Schuhgeschäft; Werner Müller, Polstergeschäft; Adolf Bauer, Sattler und Polstergeschäft; Hermann Dörr, … meister (Stempel unleserlich); Luise Knebel (ohne Stempel); Karl Kratt, Schneidermeister; Oskar Bürk, Gemischtwarengeschäft; Philipp Gassler, Bau- und Möbelschreinerei; Karl Fränkle Witw., Textilwaren.
Den Brief schickte die Ortsverwaltung weiter an das Landratsamt mit der Bitte um Stellungnahme. Im Begleitschreiben verwies sie auf die höheren Gebühren für Ortsfremde und auch auf die Regelung, dass Durchsagen für nicht ortsansässige Gewerbetreibende verboten werden könnten, dann aber ohne Ausnahme. Jedoch sei der Gemeinderat der Meinung, dass „solche Durchsagen statthaft wären, wenn ein solches Gewerbe in Königsbach nicht ansässig sei.“
Daraufhin verfügte der Landrat in einer Rundverfügung vom 29. März 1952, dass Ortsrufanlagen nur ihrem eigentlichen Zweck, nämlich der Durchsage von im öffentlichen Interesse liegenden Mitteilungen, zu dienen habe und dass künftig sämtliche Reklamedurchsagen unterblieben. In einem weiteren Schreiben hieß es, dass „bei künftiger Nichtbeachtung gegen die verantwortlichen Gemeindebediensteten sowohl in strafrechtlicher als auch in dienstrechtlicher Hinsicht vorgegangen werden müsste.“
Die Mitteilung schlug hohe Wellen, sodass unter der Rubrik Pforzheimer Heimatpost im Mai 1952 folgender Artikel in der Zeitung erschien:
Bewegte Klagen einer Gemeinde
„Eine lebhafte Mitgliederversammlung hielt die Ortsgruppe der DVP in der Bahnhofwirtschaft ab. Lebhaft debattiert wurde die gegenwärtige Bundespolitik und das Anrufen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe durch die Regierung und Opposition. Bei Besprechung der Gemeindepolitik erregte die Verfügung des Landratsamts Pforzheim, dass die hiesige Ortssprechanlage nur rein amtliche Bekanntmachungen senden darf, größtes Missfallen. Die Mitglieder sehen in dieser Verfügung einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde. Sie verlangen Einberufung einer Bürgerversammlung, wozu auch der Landrat eingeladen werden soll, damit er die Meinung der Bevölkerung hört. Bei der Eröffnung der Ortssprechanlage voriges Jahr wurde die vielseitige Verwendung dieser Lautsprecheranlage hervorgehoben, die ohne jeden Staatszuschuss erbaut wurde. Man weist z. B. darauf hin, dass der Straßenverkehr bei Durchsagen nichtamtlicher Bekanntmachungen gestört sei. Man vergisst aber dabei, dass die in den Autos eingebauten Radios die Autofahrer eher ablenken, als die Bekanntmachungen der Ortssprechanlage, weil die Autofahrer diese ja gar nicht beachten. Bei Nichtzurücknahme der Verfügung soll eine Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe angestrengt werden.“ (Forts. folgt.)
FKSG | Susanne Kaiser-Asoronye | 06201 8728730 oder 0172 9064270 | kontakt@freundeskreis-geschichte.de