Die Schuldnerberatung der Stadt Waiblingen informiert:

Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreibeträge Wie in jedem Jahr wurde die aktuelle Pfändungstabelle zum 1. Juli erhöht und damit die Beträge, die...

Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreibeträge

Wie in jedem Jahr wurde die aktuelle Pfändungstabelle zum 1. Juli erhöht und damit die Beträge, die einem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz mindestens belassen werden. Dieser Freibetrag ist um 60, -- € auf 1.559,99 € pro Monat für eine alleinstehende Person gestiegen. Bei bestehenden Unterhaltspflichten gelten höhere Freibeträge.

Auch die Freibeträge auf den Pfändungsschutzkonten wurden entsprechend angepasst. Die Banken korrigieren diese Beträge automatisch.

Neue Flyer liegen zur Abholung bereit

Im Rathaus Waiblingen, Kurze Str. 33 in Ebene 1 und 3 liegen die neuen Flyer der Pfändungstabelle und zum Pfändungsschutzkonto zur Abholung bereit. Außerdem finden Sie diese im Internet auf www.waiblingen.de.

Erscheinung
Hegnach Aktuell – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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