Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreibeträge
Wie in jedem Jahr wurde die aktuelle Pfändungstabelle zum 1. Juli erhöht und damit die Beträge, die einem Schuldner von seinem Arbeitseinkommen im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz mindestens belassen werden. Dieser Freibetrag ist um 60, -- € auf 1.559,99 € pro Monat für eine alleinstehende Person gestiegen. Bei bestehenden Unterhaltspflichten gelten höhere Freibeträge.
Auch die Freibeträge auf den Pfändungsschutzkonten wurden entsprechend angepasst. Die Banken korrigieren diese Beträge automatisch.
Neue Flyer liegen zur Abholung bereit
Im Rathaus Waiblingen, Kurze Str. 33 in Ebene 1 und 3 liegen die neuen Flyer der Pfändungstabelle und zum Pfändungsschutzkonto zur Abholung bereit. Außerdem finden Sie diese im Internet auf www.waiblingen.de.