Dies und das

Die Schule beginnt wieder

Am kommenden Montag, 09. September 2024 startet das neue Schuljahr. Mit der Einschulung beginnt für die Kinder der „Ernst des Lebens“ in doppelter...

Am kommenden Montag, 09. September 2024 startet das neue Schuljahr. Mit der Einschulung beginnt für die Kinder der „Ernst des Lebens“ in doppelter Hinsicht. Neben Hausaufgaben und Diktaten steht nun auch die Bewältigung der täglichen Gefahren auf dem Schulweg an. Eltern sollten dabei nicht nur auf das vermeintliche Geschick des Nachwuchses vertrauen, weil Kinder in diesem Alter die Risiken im Straßenverkehr noch nicht abschätzen können.

Um den Eltern bei der Schulwegplanung zu helfen, hat das Ordnungsamt der Gemeinde zusammen mit der Schulleitung einen Schulwegeplan aufgestellt, der als Empfehlung verstanden werden soll, nicht als „Muss“. Dieser Schulwegeplan besteht aus dem zeichnerischen Lageplan sowie den Erläuterungen, die nachstehend abgedruckt sind.

Die vorgeschlagenen Wege sollten mit den Kindern eingeübt werden, indem die Eltern mit ihren Kindern diese Wege mehrmals gemeinsam ablaufen. Das sichere zur Schule bringen und von der Schule abholen, die Hinweise auf dem Weg zur Schule und das Aufmerksam machen auf mögliche Gefahren des Straßenverkehrs durch die Eltern sind auch durch einen gut ausgearbeiteten Schulwegeplan nicht zu ersetzen.

Für die Schülerinnen und Schüler, die die Fahrradprüfung bereits abgelegt haben und mit dem Rad zur Schule fahren möchten, wurde auch ein Radschulwegeplan ausgearbeitet, der ebenfalls aus einem zeichnerischen Teil und Erläuterungen besteht.

Erläuterungen zum Schulwegeplan:

  1. Kinder aus dem Gebiet „Baisinger Steig“ (Gebiet 1) erreichen auf dem Gehweg der Mötzinger Straße die Signalanlage an der Mötzinger Straße. Hier ist ein gefahrloser Übergang möglich. Über den Gehweg entlang des Zollwegs erreichen sie durch die Bahnunterführung die Kreuzung Bahnhofstraße/Hindenburgstraße. Hier kann die Bahnhofstraße mit Hilfe der vorhandenen Querungshilfe passiert werden, um auf den Gehwegen der Hindenburgstraße bzw. der Alte Herrenberger Straße sicher zur Schule zu gelangen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler aus der Uhlandsiedlung (Gebiet 2) gelangen ebenfalls durch die Bahnunterführung und die Querungshilfe bei der Bahnhofstraße auf den Gehwegen der Hindenburgstraße bzw. der Alte Herrenberger Straße zur Schule.
  3. Die Schulkinder aus „Bondorf Süd“ (Gebiet 3) erreichen die Signalanlage der Ergenzinger Straße entweder auf dem Gehweg der Ergenzinger Straße oder über den Überlaufweg beim Kindergarten Baumgartenweg und können dort die Straße ungefährdet überqueren. Auf dem Gehweg der Hochwiesenstraße gelangen sie zur Hindenburgstraße, die problemlos, weil sehr übersichtlich, beim Rathaus überquert werden kann, von wo sie über den Brühlgartenweg sicher zur Schule gelangen.
  4. Die Kinder aus dem Baugebiet „Bondorf Nord“ (Gebiet 4) gelangen über die verschiedenen Fußwege zur Eichenstraße, von wo sie sicher den Gehweg der Alte Herrenberger Straße erreichen können, um die Alte Herrenberger Straße auf Höhe der Gäuhalle zu überqueren.
  5. Die Schulkinder aus dem Gebiet „Breite“ (Gebiet 5) kommen über die am Ende der Fichtenstraße gelegene Fußgängertreppe zur Alte Herrenberger Straße, die dort dann überquert werden kann.
  6. Die Schülerinnen und Schüler aus dem „Backenschlag“ (Gebiet 6) erreichen über den Holdergrabenweg die Hailfinger Straße, die über den „Zebrastreifen“ gefahrlos überquert werden kann. Über den Fußweg zwischen dem Wengertsteig und dem dm-Markt gelangen die Kinder in die Siemensstraße. Die Nebringer Straße soll beim Wohnhaus der Zehntscheuer passiert werden, um über den Gehweg der Speckgasse und westlich an den Tennisplätzen vorbei zur Schule zu kommen.
  7. Die Kinder aus dem Gebiet „Nördlich Rosenstraße“ (Gebiet 7) gelangen über die Rosenstraße auf den Gehwegen der Hindenburgstraße bzw. der Alte Herrenberger Straße zur Schule. Die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Zug am Bahnhof ankommen, können über die Treppenstufen am Allgaier-Gebäude in den Gänsbrunnenweg laufen und kommen so auch auf den Schulweg, der aus dem Gebiet „Nördlich Rosenstraße“ zur Schule führt.
  8. Die Kinder, die im Neubaugebiet „Am Öschelbronner Weg“ (Gebiet 8) wohnen, erreichen die Schule über die Gehwege im Öschelbronner Weg und in der Alten Herrenberger Straße.

Erläuterungen zum Radschulwegeplan:

  1. Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet „Baisinger Steig/Horber Straße“ (Gebiet 1) queren die Mötzinger Straße und gelangen auf dem Reutiner Weg bzw. der Alte Nagolder Straße durch die Bahnunterführung auf die Bahnhofstraße und fahren über die Kreuzung auf die Hindenburgstraße. Vorsicht, dies ist auch der Weg zum Bahnhof. Diese Kreuzung ist morgens durch Fahrzeuge stark frequentiert. Von der Hindenburgstraße erreichen sie über den Friedhofweg und die Alte Herrenberger Straße den Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße/Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  2. Die Schülerinnen und Schüler aus der „Uhlandsiedlung“ (Gebiet 2) erreichen die Bahnunterführung über den „Reuter Steig“ und fahren über die Kreuzung auf die Hindenburgstraße. Vorsicht, dies ist auch der Weg zum Bahnhof. Diese Kreuzung ist morgens durch Fahrzeuge stark frequentiert. Von der Hindenburgstraße erreichen sie über den Friedhofweg und die Alte Herrenberger Straße den Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße/Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  3. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Leimengrubenweg und dem Oberer Hauser Weg (Gebiet 3) queren die Ergenzinger Straße und kommen über die Sudetenstraße in die Hindenburgstraße. Von dort erreichen sie über den Friedhofweg und die Alte Herrenberger Straße den Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße/Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  4. Aus dem Baugebiet „Bondorf Süd“ (Gebiet 4) fahren die Schülerinnen und Schüler über den Mittlerer Hauserweg auf die Ergenzinger Straße bis zur Einmündung in die Lammgasse und gelangen auf die Hindenburgstraße. Von dort erreichen sie über den Friedhofweg und die Alte Herrenberger Straße den Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße/Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  5. Die Schülerinnen und Schüler aus dem „Backenschlag“ (Gebiet 5) gelangen über die Straße Im Backenschlag auf die Seebronner Straße und zum Kreisverkehr „Wetteplatz“. Von dort führt der Radschulweg über die Grabenstraße, Pfarrgasse und Speckgasse zur Kreuzung der Alte Herrenberger Straße und dort zum Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Grabenstraße/Hindenburgstraße/Pfarrgasse! Hier können Fahrzeuge aus drei Fahrrichtungen kommen.
  6. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Brühl (Gebiet 6) fahren über den Fuß- und Fahrradweg zwischen dem Sportgelände und der Gäuhalle zum Fahrradabstellplatz der Schule.
  7. Die Schülerinnen und Schüler aus dem östlichen Teil des Baugebiets „Bondorf Nord“ (Gebiet 7) fahren auf der Hainbuchenstraße, queren die Alte Herrenberger Straße und kommen über den Fuß- und Radweg bis zum Fahrradabstellplatz der Schule.
  8. Die Schülerinnen und Schüler aus dem westlichen Teil des Baugebiets „Bondorf Nord“ und aus dem Baugebiet „Breite“ (Gebiet 8) fahren über den Öschelbronner Weg in die Alte Herrenberger Straße zum Fahrradabstellplatz der Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße/Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  9. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Baugebiet „Nördlich Rosenstraße“ und dem Gänsbrunnenweg (Gebiet 9) fahren über den Öschelbronner Weg auf die Alte Herrenberger Straße und gelangen so zur Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße / Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“.
  10. Die Schülerinnen und Schüler, die im Neubaugebiet „Am Öschelbronner Weg“ (Gebiet 10) wohnen, fahren über den Öschelbronner Weg auf die Alte Herrenberger Straße und gelangen so zur Schule. Vorsicht bei der Kreuzung Alte Herrenberger Straße / Öschelbronner Weg! Hier gilt die Vorfahrtregelung „rechts vor links“.
Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024
von Gemeinde Bondorf
06.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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