An dieser Stelle, nochmals, die Information an unsere jungen Mitglieder, dass, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat und weiterhin eine Schule besucht, ein Studium absolviert oder sich in Ausbildung befindet, ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden könnte. Der Antrag ist schriftlich bzw. auf elektronischem Wege (mitgliedschaft@spvgg-oedheim.de) an den Vorstand zu stellen. Die Anträge für das Beitragsjahr 2025 können bis 11.1.2025 (!) abgegeben werden.
Wir haben die Bitte, dass Adressänderungen immer zeitnah mitgeteilt werden, damit wir den Datenbestand aktuell halten können. Im Weiteren auch, dass uns evtl. Bankänderungen bis spätestens 11.1.2025 mitgeteilt werden, damit es zu keinen Rückbuchungen und unnötigen Kosten für das Mitglied kommt. Die Info kann online über das Internet erfolgen bzw. an die E-Mail-Adresse mitgliedschaft@spvgg-oedheim.de geschickt werden.
Die Jahresbeiträge (Verein und Abteilungen) werden Ende Januar 2025 erhoben. Die dann aktuell für 2025 gültigen neuen Vereinsbeiträge (Beschluss auf der MV im Jahr 2024) und die Abteilungsbeiträge rufen wir an dieser Stelle schon mal in Erinnerung (siehe auch Internetseite). An dieser Stelle schon jetzt der Hinweis, dass von Rückbuchungen generell abzusehen ist, sofern die Mitgliedschaft nicht gemäß Satzung ordnungsgemäß bis September 2024 gekündigt worden ist! Unsererseits erfolgt eine Nacherhebung inkl. der angefallenen Kosten.
Im Zuge der Digitalisierung ist unser Bestreben, dass Anträge zur Mitgliedschaft überwiegend/nur noch über das Onlineportal bei uns eingereicht werden. Der Einstieg erfolgt über die Internetseite des Vereins www.spvgg-oedheim.de – Hauptverein/Mitgliedschaft/Online-Mitgliedschaft. Auf der entsprechenden Seite ist dann nur „Mitglied werden“ auszuwählen und die Daten sind hier einzutragen.