Am vergangenen Mittwoch tagte der Schwetzinger Gemeinderat.
Neben Bebauungsplänen ging es auch um eine neue Entgeltordnung für den Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt und die Erstellung eines Baulücken- und Baulandkatasters durch die Verwaltung.
Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Entgeltordnung für den Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt verabschiedet. Die Anpassung betrifft sowohl die Standgebühren als auch die Strompauschalen für Standbetreiber und tritt ab dem Weihnachtsmarktjahr 2025 in Kraft. Hintergrund der Entscheidung sind die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre sowie erhöhte Sicherheits- und Energiekosten.
Mit der neuen Entgeltordnung sollen die Einnahmen aus Standgebühren von derzeit rund 125.255 Euro auf etwa 175.000 Euro steigen. Dadurch kann eine Kostendeckung von rund 80 Prozent der Gesamtaufwendungen des Marktes erreicht werden – inklusive Strompauschalen. Die Stadt unterscheidet bei der Entgeltanpassung bewusst zwischen gewerblichen und gemeinnützigen Anbietern. Für gewerbliche und profitorientierte Standbetreiber ist eine Anhebung der Standgebühren um 50 Prozent vorgesehen. Für Vereine und Non-Profit-Organisationen fällt die Erhöhung mit 20 Prozent deutlich moderater aus.
Da die Bewerbungs- und Vergabephase für den 14. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt im Jahr 2025 bereits läuft, war eine frühzeitige Beschlussfassung notwendig. Die neuen Entgelte bilden ab sofort die Grundlage für die Vertragsabschlüsse mit den teilnehmenden Standbetreibern.
Die Verwaltung informierte über die aktuelle Situation und die wohnungspolitische Strategie bis zum Jahr 2030. Ziel ist es, auch künftig bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und zu sichern – durch kommunale Planung, Baulandmobilisierung, städtische Projekte, die Schwetzinger Wohnungsbaugesellschaft (SWG) sowie in Zusammenarbeit mit privaten Investoren.
Die Stadt Schwetzingen hat durch strategische Grundstückszukäufe bereits Innenentwicklung gesteuert und Wohnraum mit Hilfe privater Investoren geschaffen. Aktuelles Beispiel hierfür ist die Entwicklung beim Capitol: Die Stadt hatte die Flächen Heidelberger Straße 10 sowie Herzogstraße 24, 27 und 28 erworben und an den Projektentwickler weiterveräußert, welcher dort nun 23 Wohneinheiten schafft. Um weiteren Wohnraum zu schaffen, ist der Verkauf weiterer stadteigener Grundstücke in der Herzogstraße 33 und Bruchhäuser Straße 54 geplant.
Über Bebauungspläne und städtebauliche Entwicklungen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte angestoßen, z. B. auf dem Postareal, im Quartier XXIV oder bei den Schwetzinger Höfen, wo allein rund 825 Wohneinheiten entstehen. Zudem prüft die Stadt eine Innenentwicklung der Bereiche Alter Messplatz/ Quartier Dreikönig sowie die Konversion der Bahnbrache Ausbesserungswerk Süd. Als einzige Außenbereichsfläche wird zudem das Areal an der Friedrichsfelder Landstraße als Potentialfläche betrachtet.
Die Stadt setzt auf aktive Baulandmobilisierung durch ein internes Baulücken- und Baulandkataster. Eigentümer sollen dadurch gezielt angesprochen und zur Nutzung ungenutzter Flächen motiviert werden. Der Gemeinderat gab in der Sitzung an die Verwaltung den Auftrag zur Erstellung dieses Katasters und zur regelmäßigen Information über die Ergebnisse.
Die Schwetzinger Wohnungsbaugesellschaft (SWG) verwaltet inzwischen 371 Wohnungen. In den Schwetzinger Höfen wurden 20 und in der Berliner Straße Nr. 5 neun Wohneinheiten erworben. Weitere sechs Wohneinheiten wurden in der Lindenstraße 56 errichtet und werden für 9 EUR pro Quadratmeter vermietet. Diese sind barrierearm, die Erdgeschosswohnungen erreichen R-Standard. Insgesamt wurden seit 2020 zudem 25 Wohnungen saniert und aufgewertet, wobei die SWG zwischen 600.000 EUR und 900.000 EUR jährlich investiert, um langfristig Qualität, maximale Energieeffizienz und höchstmöglichen Wohnwert zu sichern.
Auch private Investoren tragen maßgeblich zur Wohnraumentwicklung bei. Seit 2020 wurden mit Unterstützung der Stadt über 430 Wohneinheiten realisiert, u. a. in der Pfaudlerstraße, Walter-Rathenau-Straße oder Bismarckstraße/ Marstallstraße. Weitere Projekte sind in Bau oder Planung.
Fazit und Ausblick
In Schwetzingen konnten seit dem Jahr 2020 1.414 Wohneinheiten realisiert bzw. projektiert werden. Trotz aller Erfolge bleibt bezahlbares Wohnen eine Herausforderung. Die Stadt will daher auch künftig mit der SWG und privaten Partnern die Entwicklung vorantreiben, um einen vielfältigen Wohnungsmix zu schaffen. Nur so kann langfristig verhindert werden, dass insbesondere junge Familien aus wirtschaftlichen Gründen ins Umland abwandern. (21 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen)
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Grundschulkinder bundesweit Anspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Um diesen gesetzlich verankerten Anspruch erfüllen zu können, plant die Stadt Schwetzingen den umfassenden Ausbau der Johann-Michael-Zeyher-Grundschule. Die Entscheidung zur Einrichtung einer gebundenen Ganztagsschule wurde bereits im Juli 2021 durch den Gemeinderat getroffen.
Basierend auf einer 2024 erstellten Machbarkeitsstudie ist die Errichtung eines Erweiterungsneubaus mit rund 2.300 Quadratmetern Gesamtfläche vorgesehen. Aufgrund aktueller Preissteigerungen rechnet die Stadt inzwischen mit Bruttobaukosten in Höhe von rund 19,5 Millionen Euro. Auch wenn Schwetzingen im Rahmen eines Bundesinvestitionsprogramms Fördermittel von bis zu 5,5 Millionen Euro beantragt hat, ist eine verbindliche Bewilligung derzeit noch nicht erfolgt. Um den engen Förderzeitrahmen einhalten zu können, soll das Projekt dennoch ohne weiteren Aufschub gestartet werden, da der Ausbau als alternativlos betrachtet wird – auch unabhängig möglicher Fördergelder. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung damit, die EU-weiten Vergabeverfahren umgehend vorzubereiten und die nächsten Schritte zur Realisierung einzuleiten.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen. (pm/red)