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Aus dem Gemeinderat am 21. Mai (Teil 2) Am 21. Mai tagte der Schwetzinger Gemeinderat. Neben den Themen, über die in der Ausgabe letzte Woche berichtet...

Aus dem Gemeinderat am 21. Mai (Teil 2)

Am 21. Mai tagte der Schwetzinger Gemeinderat.

Neben den Themen, über die in der Ausgabe letzte Woche berichtet wurde, ging es unter anderem auch um Bebauungspläne.

Neue Organisationsstruktur bei der Freiwilligen Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr Schwetzingen macht sich fit für die Zukunft: Der Gemeinderat stimmte der Einführung einer neuen internen Führungsstruktur zu. Zudem bestimmte das Gremium Oberbrandmeisterin Birgit Kritter und Oberlöschmeister Fabian Hahl als neue stellvertretende ehrenamtliche Kommandanten. Diese wurden bereits im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schwetzingen am 10. Mai gewählt.
Mit der neuen Organisationsstruktur werden die Führungs-, Koordinations- und Unterstützungsaufgaben innerhalb des Feuerwehrkommandos neu verteilt. Ziel ist eine nachhaltige und leistungsfähige Aufstellung der Feuerwehr Schwetzingen bis zum Jahr 2035.

Bebauungsplan Nr. 104 „Quartier XXXIII, Lindenstraße – Leopoldstraße“

Der Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 104 „Quartier XXXIII, Lindenstraße – Leopoldstraße“ beschlossen. Für den Bebauungsplan wurden die im Rahmen der Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung einer innerstädtischen Brachfläche zu Wohnzwecken. Auf einer Fläche von rund 1.980 m² sollen zwei Wohngebäude mit insgesamt 20 Wohneinheiten sowie Tiefgaragen entstehen.
(16 Ja, 7 Nein)

Bebauungsplan Nr. 82/2 „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ - 2. Teiländerung

Der Gemeinderat hat die 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 82/2 „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ beschlossen. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des bestehenden Decathlon-Sportfachmarktes auf eine Verkaufsfläche von 2.200 m² sowie 200 m² Außenfläche in direkter Nähe zum Logistikzentrum des Unternehmens.
Die Erweiterung nutzt bestehende Synergien am Standort, stärkt die lokale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben.
Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wurde auch der Flächennutzungsplan angepasst, um die Ausweisung als Sonderbaufläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung sicherzustellen. Zudem erteilte das Regierungspräsidium Karlsruhe den raumordnerischen Bescheid zur beantragten Zielabweichung des Regionalplans Rhein-Neckar. Somit stehen keine übergeordneten Ziele der Raumordnung der Umsetzung des Planvorhabens entgegen. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wurden alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in einer Abwägungssynopse berücksichtigt. Hierbei ergaben sich keine wesentlichen Änderungen am Planentwurf.

Bebauungsplan „Westliche Scheffelstraße“ - 3. Änderung

Der Gemeinderat hat die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 80/3 „Westliche Scheffelstraße“ beschlossen. Ziel der Änderung ist die befristete Verlängerung der Nutzung des Grundstücks Robert-Bosch-Straße 9 (Hotel Atlanta) als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete um weitere zehn Jahre bis zum 30. Juni 2035.
Da weiterhin ein hoher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete besteht und keine alternativen Standorte kurzfristig zur Verfügung stehen, wird die bisherige Nutzung fortgeführt. Nach Ablauf der Frist wird die Fläche wieder dem ursprünglichen Zweck als Gewerbegebiet zugeführt.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Nutzungsdauer des bestehenden Sondergebiets. Weitere planungsrechtliche Festsetzungen bleiben unberührt, ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf die benachbarten Gewerbeflächen. Das Verfahren wurde als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung war nicht erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden keine relevanten Einwendungen vorgebracht. Die bestehende Unterkunft hat sich seit ihrer Einrichtung im Jahr 2015 als städtebaulich verträglich erwiesen. Die Stadt Schwetzingen trägt mit dieser Entscheidung der aktuellen Situation Rechnung, ohne langfristige städtebauliche Ziele für das Gewerbegebiet aufzugeben.

Neue ehrenamtliche Mitglieder für Gemeinsamen Gutachterausschuss

Die Große Kreisstadt Schwetzingen hat in ihrer Funktion als Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen zwei neue ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter bestellt.
Mit Wirkung zum 22. Mai rücken Frau Heidi Sennwitz als Vertreterin der Gemeinde Brühl sowie Herr David Gooss als Vertreter des Finanzamts Schwetzingen in das Gesamtgremium nach. Beide werden das Gremium bis zum Ablauf der laufenden Amtszeit am 29. Februar 2028 unterstützen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen ist zuständig für die Ermittlung und Auswertung von Grundstückswerten sowie für die Erstellung von Verkehrswertgutachten im Zuständigkeitsbereich von zehn Städten und Gemeinden im Bezirk Schwetzingen. Insgesamt setzt sich das Gremium aus 24 ehrenamtlichen Gutachtern zusammen, darunter auch zwei Vertretern des Finanzamts.

Ab 1. Juli: Neuer Postdienstleister für die Stadtverwaltung

Ab dem 1. Juli wird die Stadtverwaltung Schwetzingen ihre Ausgangspost über die Deutsche Post InHaus Services GmbH mit Sitz in Bonn verarbeiten und frankieren lassen. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Auftrag zum Angebotspreis von 76.797,98 Euro pro Jahr wird zunächst auf zwei Jahre befristet vergeben.
Grund für die Neuausschreibung war die Ankündigung der bisherigen Dienstleisterin Morgenpost Briefservice GmbH ihren Geschäftsbetrieb zum 30. Juni 2025 einzustellen.
Im Rahmen der Neuausschreibung gingen drei Angebote ein. Die Deutsche Post InHaus Services GmbH überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Darüber hinaus bietet sie mit ihrem „GoGreen“-Programm einen klimafreundlichen Versand: Die durch den Briefverkehr entstehenden CO²-Emissionen werden durch Investitionen in weltweite Klimaschutzprojekte kompensiert. Dies kommt auch der Klimabilanz der Stadt Schwetzingen zugute.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen. (pm/red)

Erscheinung
Schwetzinger Woche
Ausgabe 23/2025
von Stadtverwaltung SchwetzingenRedaktion NUSSBAUM
02.06.2025

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