Anträge bei der Baurechtsbehörde nur noch digital möglich / Schnellere und komfortablere Bearbeitung
Die Stadt Haiterbach hat eine Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Nagold. Die zuständige Baurechtsbehörde ist somit bei der Stadt Nagold angegliedert.
Die Stadt Nagold führte zum 18. November das „virtuelle Bauamt“ (ViBa-BW) ein. Gunter Schwalbe, Leiter des Bauverwaltungsamts, war federführend an der Umstellung beteiligt.
Herr Schwalbe, was bedeutet „virtuelles Bauamt“?
Das „virtuelle Bauamt“ ist ein Angebot des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg, das so gut wie alle Baurechtsämter im Land nutzen wird. Die Antragstellung bei der Baurechtsbehörde ist beim virtuellen Bauamt ab dem nächsten Jahr nur noch digital möglich. Es bietet eine End-to-End-Lösung: Das bedeutet, dass von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung alle Verfahrensschritte digital erfolgen werden.
Was sind die Vorteile dabei?
Das Herzstück des virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherren, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.
Was muss beim Einreichen beachtet werden?
Die erforderlichen Unterlagen sind im Dateiformat PDF/A-1 einzureichen. Es ist ein spezielles Format der PDF, das für die langfristige Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde. Es stellt sicher, dass die Datei vollständig eigenständig ist, indem Schriften eingebettet werden und keine externen Inhalte (wie Multimedia) zulässig sind. Mit der Inbetriebnahme von ViBa-BW dürfen keine anderen Dateiformate mehr akzeptiert werden. Voraussetzung für die Einreichung eines digitalen Bauantrags ist ein ELSTER-Unternehmenskonto oder ein Nutzerkonto Bund (Bundes-ID) für die private Bauherrschaft. Weitere Informationen dazu gibt es unter id.bund.de/de sowie unter info.mein-unternehmenskonto.de.
Welche Leistungen können über das virtuelle Bauamt abgerufen werden?
Das sind Leistungen wie die Baugenehmigung, die Bauvoranfrage sowie die Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage oder die Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW. Aber auch die Teilbaugenehmigung, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, die Verlängerung des Baugenehmigungsverfahrens, des Bauvorbescheids oder der Teilbaugenehmigung können digital erfasst und bearbeitet werden.
Wo kann man sich über die Bedienung informieren?
Im Anleitungs-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt. Wir empfehlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen. Es ist bei der jeweiligen Dienstleitung auf der Homepage der Stadt Nagold unter „Bürgerservice“ und „Was erledige ich wo?“ zu finden.
(Das Interview führte Julia Glanzmann)