Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung zur Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen (VOP – Verification of Payee) in Kraft.
Diese Regelung verpflichtet Banken dazu, den bei einer Überweisung angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, kann die Überweisung automatisch abgewiesen oder verzögert werden.
Bitte beachten Sie daher:
Für Zahlungen an uns ist ausschließlich folgender Empfängername korrekt anzugeben: Stadt Neckargemünd
Nur bei richtiger Angabe dieses Empfängernamens kann eine reibungslose Verbuchung Ihrer Zahlung gewährleistet werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe!