Die Stadtkasse informiert / Wichtiger Hinweis zur Änderung bei Banküberweisungen ab dem 05.10.2025

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung zur Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen (VOP – Verification of Payee) in Kraft....

Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung zur Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen (VOP – Verification of Payee) in Kraft.

Diese Regelung verpflichtet Banken dazu, den bei einer Überweisung angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, kann die Überweisung automatisch abgewiesen oder verzögert werden.

Bitte beachten Sie daher:

Für Zahlungen an uns ist ausschließlich folgender Empfängername korrekt anzugeben: Stadt Neckargemünd

Nur bei richtiger Angabe dieses Empfängernamens kann eine reibungslose Verbuchung Ihrer Zahlung gewährleistet werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe!

Erscheinung
Neckarbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
von Stadtverwaltung NeckargemündRedaktion NUSSBAUM
17.09.2025
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