Am 15. Mai 2025 werden zur Zahlung fällig:
Grundsteuer
Die Grundsteuer für das 2. Quartal 2025.
Die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2025 oder aus dem letzten Änderungsbescheid.
Veräußerung eines Grundstücks
Wird ein Grundstück während des Jahres veräußert, ist der bisherige Eigentümer nach den gesetzlichen Bestimmungen noch für das gesamte Veräußerungsjahr grundsteuerpflichtig und damit zahlungspflichtig.
Abweichende vertragliche Regelungen berühren somit die Steuerpflicht gegenüber der Stadt nicht, sondern sind privatrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber auszugleichen.
Gewerbesteuer
Die Vorauszahlungsrate für das 2. Quartal 2025.
Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die entsprechenden Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen. Um Einhaltung der Zahlungstermine wird gebeten, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssten.
Bei Steuerpflichtigen, die sich am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto.
Sollten Sie Fragen zur Grund- oder Gewerbesteuer haben, setzen Sie sich gerne mit dem Steueramt Frau Windorfer 0711/8367-3333 oder Frau Widmer 0711/8367-3312 in Verbindung.
Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
Steuern und Abgaben zahlen Sie bequemer, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
Das Lastschriftverfahren hat mehrere Vorteile für Sie:
Falls Sie Interesse haben, gehen Sie auf die Homepage der Stadt Korntal-Münchingen und senden uns das SEPA-Basislastschrift-Mandat ausgefüllt und unterschrieben zurück oder geben Sie es in den Rathäusern Korntal und Münchingen ab.
Bitte beachten Sie, dass per Fax oder Mail eingehende SEPA-Basislastschrift-Mandate nicht berücksichtigt werden können.
Es grüßt Sie Ihr freundliches Team der Stadtkasse und des Steueramts.