Seit dem 5. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorgaben für den Zahlungsverkehr.
Banken und Sparkassen sind verpflichtet, den Empfängernamen bei SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften deutlich genauer zu prüfen.
Das bedeutet: Der Name oder die Firmenbezeichnung, die Sie angeben, muss exakt so geschrieben sein, wie er bei der Bank hinterlegt ist.
Schon kleine Unterschiede – zum Beispiel ein Tippfehler oder ein fehlender Zusatz – können dazu führen, dass die Zahlung nicht ausgeführt wird.
Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH möchten ihre Kundinnen und Kunden weiterhin für diese gesetzliche Änderung sensibilisieren.
Unser Tipp: Kontrollieren Sie die Empfängerdaten sorgfältig, bevor Sie eine Überweisung oder eine andere SEPA-Zahlung abschicken.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld ohne Verzögerung ankommt.