Die Stadtwerke informiert: Neue Regeln für SEPA-Zahlungen seit dem 5. Oktober 2025

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorgaben für den Zahlungsverkehr. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, den Empfängernamen bei...
Grafisches Symbol: Rotes Ausrufezeichen in einer Sprechblase, das auf eine wichtige Information hinweist. Wichtiger Hinweis zu neuen gesetzlichen Vorgaben für SEPA-Zahlungen wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften seit Oktober 2025.
Seit Oktober 2025 gelten neue Regeln für SEPA-Zahlungen – bitte Empfängerdaten genau prüfen.Foto: Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH

Seit dem 5. Oktober 2025 gelten europaweit neue Vorgaben für den Zahlungsverkehr.

Banken und Sparkassen sind verpflichtet, den Empfängernamen bei SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften deutlich genauer zu prüfen.

Das bedeutet: Der Name oder die Firmenbezeichnung, die Sie angeben, muss exakt so geschrieben sein, wie er bei der Bank hinterlegt ist.

Schon kleine Unterschiede – zum Beispiel ein Tippfehler oder ein fehlender Zusatz – können dazu führen, dass die Zahlung nicht ausgeführt wird.

Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH möchten ihre Kundinnen und Kunden weiterhin für diese gesetzliche Änderung sensibilisieren.

Unser Tipp: Kontrollieren Sie die Empfängerdaten sorgfältig, bevor Sie eine Überweisung oder eine andere SEPA-Zahlung abschicken.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld ohne Verzögerung ankommt.

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