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Die Stadtwerke informiert: Wichtige Änderung bei SEPA-Zahlungen ab Oktober

Ab 5. Oktober 2025 ändern sich die Regeln für den Zahlungsverkehr. Banken und Sparkassen müssen dann den Empfängernamen bei SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen...
Grafisches Symbol: Rotes Ausrufezeichen in einer Sprechblase, das auf eine wichtige Information hinweist. Wichtiger Hinweis zu neuen gesetzlichen Vorgaben für SEPA-Zahlungen wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften ab Oktober 2025.
Ab Oktober 2025 gelten neue Regeln für SEPA-Zahlungen – bitte Empfängerdaten genau prüfen.Foto: Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH

Ab 5. Oktober 2025 ändern sich die Regeln für den Zahlungsverkehr. Banken und Sparkassen müssen dann den Empfängernamen bei SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften viel genauer prüfen.

Das heißt: Der Name oder die Firmenbezeichnung, die Sie angeben, muss genau so geschrieben sein, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Schon kleine Unterschiede – zum Beispiel ein Tippfehler oder ein fehlender Zusatz – können dazu führen, dass die Zahlung nicht ausgeführt wird.

Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH informieren ihre Kundinnen und Kunden daher schon jetzt über diese gesetzliche Änderung.

Unser Tipp:Kontrollieren Sie die Empfängerdaten sorgfältig, bevor Sie eine Überweisung oder eine andere SEPA-Zahlung abschicken.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld ohne Verzögerung ankommt.

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Ausgabe 38/2025
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Ausgabe 37/2025
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