Ab 5. Oktober 2025 ändern sich die Regeln für den Zahlungsverkehr. Banken und Sparkassen müssen dann den Empfängernamen bei SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften viel genauer prüfen.
Das heißt: Der Name oder die Firmenbezeichnung, die Sie angeben, muss genau so geschrieben sein, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Schon kleine Unterschiede – zum Beispiel ein Tippfehler oder ein fehlender Zusatz – können dazu führen, dass die Zahlung nicht ausgeführt wird.
Die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH informieren ihre Kundinnen und Kunden daher schon jetzt über diese gesetzliche Änderung.
Unser Tipp:Kontrollieren Sie die Empfängerdaten sorgfältig, bevor Sie eine Überweisung oder eine andere SEPA-Zahlung abschicken.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld ohne Verzögerung ankommt.