Bereits 2018 hatte die NABU-Ortsgruppe Walldorf-Sandhausen vorgeschlagen, die Storchenwiese als Naturschutzgebiet auszuweisen, was aber vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt wurde. Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10. Mai 2022 beschlossen, die Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz auszuweisen und das entsprechende Satzungsverfahren einzuleiten.
Nach der Erarbeitung des Satzungsentwurfs, der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – aus der einige Änderungsvorschläge übernommen wurden – konnte der Gemeinderat am 3. Juni 2025 die Satzung zur Unterschutzstellung der Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ beschließen.
Unser Stadtrat Lorenz Kachler sagte dazu:
„Die SPD begrüßt die Unterschutzstellung der Storchenwiese als geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz. Die Storchenwiese ist ein ökologisch wertvolles Gebiet, das durch sorgfältige Pflege und gezielte Maßnahmen zu einem bedeutenden Brut- und Rastgebiet für über 80 Vogelarten geworden ist. Die beeindruckende Artenvielfalt mit über 200 Blütenpflanzenarten und knapp 90 Schmetterlingsarten unterstreicht die besondere Bedeutung dieses Biotops für den Naturschutz.
Die Ergebnisse der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zeigen, dass die Schutzmaßnahme auf breiten Rückhalt stößt. Die SPD Walldorf unterstützt die im Satzungsentwurf vorgenommenen Anpassungen, darunter die allgemeine Formulierung des Artenschutzes, die Ergänzungen zum gesetzlichen Biotopschutz sowie die Berücksichtigung der FFH-Mähwiese als geschützter Lebensraum. Auch die Freistellung straßenbaulicher Nutzungen im Randbereich und die konstruktive Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen wie dem NABU Walldorf-Sandhausen sind wichtige Schritte, um eine langfristige Sicherung der Storchenwiese zu gewährleisten.
Die Unterschutzstellung der Storchenwiese bringt viele Vorteile für die lokale Gemeinschaft:
Insgesamt ist die Unterschutzstellung ein starkes Zeichen für nachhaltigen Umwelt- und Artenschutz der Stadt Walldorf, von dem die gesamte Gemeinschaft profitieren kann!
Die SPD-Fraktion hofft aber auch, dass der §6 Absatz 4 der Satzung – „Das Aufstellen von Schildern, Hinweistafeln oder sonstigen baulichen Anlagen durch die Stadt Walldorf, die der Sicherstellung des Schutzzwecks sowie der Information der Öffentlichkeit dienen, ist grundsätzlich zulässig“ – nicht leichtfertig dazu verleitet, nun automatisch alles einzuzäunen. Bisher hat das Ganze ohne Zaun gut geklappt!
Wir danken allen Beteiligten für ihre wertvollen Beiträge und sehen die Unterschutzstellung der Storchenwiese als eine wegweisende Entscheidung für den Schutz der Artenvielfalt in Walldorf.
Die SPD unterstützt den Beschluss zur Satzung mit den Änderungen und setzt sich weiterhin aktiv für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung nicht nur dieses einzigartigen Naturraums ein.“
Lorenz Kachler