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Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Privatgrundstücken

bedeutet, dass der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich ist, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies umfasst die regelmäßige...

bedeutet, dass der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich ist, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies umfasst die regelmäßige Kontrolle der Bäume auf Schäden, Krankheiten und Standsicherheit. Im Schadensfall, z. B. wenn ein Ast abbricht und jemanden verletzt oder Sachschaden verursacht, haftet der Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht genau?

Prüfpflicht:

Grundstückseigentümer müssen ihre Bäume regelmäßig auf Anzeichen von Schäden, Krankheiten oder Instabilität überprüfen.

Handlungspflicht:

Wenn Gefahrenquellen erkannt werden, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. Baumpflege, Rückschnitt oder Fällung.

Dokumentationspflicht:

Es ist ratsam, die Baumkontrollen zu dokumentieren, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass die Verkehrssicherungspflicht ernst genommen wurde.

Wer führt die Baumkontrolle durch?

Die Kontrolle kann grundsätzlich vom Eigentümer selbst durchgeführt werden, da auch Laien typische Anzeichen von Schäden oder Krankheiten erkennen können.

Bei Unsicherheiten oder größeren Bäumen kann es sinnvoll sein, einen Fachmann, z. B. einen Baumpfleger oder Gutachter, zu beauftragen.

Baumkontrollen sollten regelmäßig, idealerweise zweimal jährlich (im belaubten und unbelaubten Zustand), durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Was sind typische Anzeichen für einen gefährlichen Baum?

Totholz, also abgestorbene Äste.

Pilzbefall am Stamm oder an den Ästen.

Risse oder Faulstellen im Stammbereich.

Starke Neigung des Baumes oder lose Wurzeln.

Überhängende oder morsche Äste, die in den öffentlichen Bereich ragen.

Was sind die Folgen der Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht?

Haftung für Schäden, die durch den Baum verursacht werden.

Mögliche Schadensersatzforderungen von Geschädigten.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Privatgrundstücken eine ernst zu nehmende Pflicht ist, die der Eigentümer regelmäßig erfüllen muss, um sich und andere vor möglichen Gefahren zu schützen.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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