Weiter geht es mit den „Zehn Grundätzen des fairen Handels“:
5. Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit
Fair-Handels-Organisationen respektieren die UN-Kinderrechtskonventionen und stellen sicher, dass es keine Zwangsarbeit gibt. Jede Beteiligung von Kindern am Produktionsprozess wird offengelegt und überwacht und darf nicht ihr Wohlergehen, ihre Sicherheit, ihre Bildung und ihr Spielbedürfnis beeinträchtigen.
6. Versammlungsfreiheit, keine Diskriminierung, Geschlechtergerechtigteit
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Kaste, Religion, Beeinträchtigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, gewerkschaftlicher oder politischer Zugehörigkeit oder Alter diskriminiert werden. Fair-Handels-Organisationen fördern die Gleichstellung der Geschlechter und respektieren das Recht aller Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
7. Gute Arbeitsbedingungen
Das Arbeitsumfeld muss sicher und gesundheitsverträglich sein. Fair-Handels-Organisationen halten die internationalen Konventionen zu Gesundheit und Sicherheit ein. Die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen entsprechen den internationalen Übereinkommen (IAO). Die Gesundheits- und Sicherheitspraktiken in den Erzeugergemeinschaften sollen stets verbessert werden.
8. Aus- und Weiterbildung
Fair-Handels-Organisationen fördern die Entwicklung und Fähigkeiten der ErzeugerInnen. In der direkten Zusammenarbeit mit den Kleinproduzenten entwickeln sie Maßnahmen, um deren Managementfähigkeit, die Produktionskapazitäten und den Zugang zu den Märkten zu verbessern.

