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Die zweite Rate Gewerbesteuer wird am 15.5.2024 fällig

Die zweite Rate für die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 wird am 15.5.2024 fällig, d.h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein....

Die zweite Rate für die Gewerbesteuer für das Jahr 2024 wird am 15.5.2024 fällig, d.h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein.
Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Zahlung auf der Stadtkasse sowie diejenigen, welche selbst überweisen, um rechtzeitige Überweisung, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Bitte achten Sie bei Ihren Zahlungen darauf, dass auch die Cent-Beträge beglichen werden, da selbst diese kleinen Beträge bereits Mahngebühren i.H.v. 4,– € verursachen.
Bei der-/dem-/denjenigen, welche/r der Stadt Widdern ein SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer erteilt hat/haben, wird die Rate per Lastschrift am 15.5.2024 eingezogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Herrn Johannes Gelmar, Tel. 06298/9247-17.

Die zweite Rate Grundsteuer A und B wird am 15.5.2024 fällig

Die zweite Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird am 15.5.2024 fällig. D.h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein.
Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Zahlung auf der Stadtkasse sowie diejenigen, welche selbst überweisen, um rechtzeitige Überweisung, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Bitte achten Sie bei Ihren Zahlungen darauf, dass auch die Cent-Beträge beglichen werden, da selbst diese kleinen Beträge bereits Mahngebühren i.H.v. 4,– € verursachen.
Bei der-/dem-/denjenigen, welche/r der Stadt Widdern ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt hat/haben, wird die Rate per Lastschrift am 15.5.2024 eingezogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Herrn Johannes Gelmar, Tel. 06298/9247-17.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2024
von Stadtverwaltung Widdern
03.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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