Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mönsheim,
am Dienstag, 3.6.2025 hat uns das Landratsamt Enzkreis darüber informiert, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, das am 13.03.2025 nach § 39 Beamtenstatusgesetz gegenüber Bürgermeister Michael Maurer ausgesprochen wurde, über den 13.06.2025 hinaus zunächst auf unbestimmte Zeit fortgilt.
Die nach § 48 Gemeindeordnung eingesetzte, 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters Margit Stähle und der 2. Stellvertreter Joachim Baumgärtner werden die Dienstgeschäfte in Vertretung weiterführen.
Wie bisher gehandhabt, können Fragen zum beamtenrechtlichen Verfahren an die Pressestelle des Enzkreises gerichtet werden; Auskünfte zum Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Pforzheim.
Wir bitten die Bevölkerung weiterhin um Verständnis, dass vonseiten der Gemeinde Mönsheim keine weiteren Auskünfte zum Verfahrensstand erteilt werden können.