
Am Sonntag, 08. März 2026, findet die Wahl des Landtags statt. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert und das Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage werden die Wähler nun zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. Bis zum Einreichungsfristende am Dienstag, 23. Dezember 2025, 18:00 Uhr, wurden im Wahlkreis 62 (Tübingen) die folgenden 9 Wahlvorschläge eingereicht (Reihenfolge nach Eingang der Kreiswahlvorschläge):
· Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Dr. Kliche-Behnke, Dorothea, Landtagsabgeordnete, Tübingen
· BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Lede Abal, Daniel, Landtagsabgeordneter, Tübingen
· Freie Demokratische Partei (FDP)
Schuster, Irene, Lehrerin, Tübingen
· Alternative für Deutschland (AfD)
Schneider, Anna, Mediengestalterin, Mössingen
· Die Linke (Die Linke)
Poppei, Katharina, Software-Entwicklerin, Tübingen
· Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
Lorenz, Sören, Maschinenbauingenieur, Dettenhausen
· Volt Deutschland (Volt)
Treuer, Pedro, KI-Ingenieur, Tübingen
· Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Arnold, Diana, Polizeibeamtin, Rottenburg am Neckar
· Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Krahl, Flavio, IT-Consultant, Nehren
Der Kreiswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am Freitag, 09. Januar 2026, um 14:00 Uhr im Landratsamt, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Zu dieser Sitzung hat die Öffentlichkeit Zutritt.
