Wie in Ausgabe 16 berichtet, sind seit 01. Mai 2025 zur Erstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses digitale biometrische Lichtbilder erforderlich.
Diese digitalen biometrischen Lichtbilder können bei zertifizierten Fotografen/Fotografinnen oder in zertifizierten Drogeriemärkten erstellt werden. Sie erhalten dort den erforderlichen QR-Code und, bis zum Ablauf der Übergangsfrist, die Lichtbilder in Papierform. Der QR-Code hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und kann innerhalb dieser Zeit von den Bürgerbüros abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Übergangsfrist, in der noch aktuelle biometrische Papierfotos akzeptiert werden können, zum Donnerstag, 31. Juli 2025 endet.
Nach diesem Termin benötigen wir zur Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses zwingend einen QR-Code.
Die Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe wurden mit Self-Service-Terminals ausgestattet, die die Erstellung der erforderlichen digitalen biometrischen Lichtbilder auch direkt im zuständigen Bürgerbüro möglich machen. Diese Möglichkeit steht auch in der Ortsverwaltung Wettersbach zur Verfügung. Der QR-Code ist 72 Stunden gültig; Lichtbilder in Papierform können nicht erstellt werden.
Wenn Sie die digitalen Lichtbilder direkt im Bürgerbüro erstellen möchten, planen Sie bitte zusätzlich 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin ein.
Für alle weiteren Dokumente, für die ein Passbild benötigt wird, z.B. ein Führerschein, ist weiterhin ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform erforderlich.