Aus den Rathäusern

Digitale Lichtbilder

Übergangsfrist bis 31.07.2025 – Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Beantragung von...

Übergangsfrist bis 31.07.2025 – Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen: Dann sind nur noch digitale Lichtbilder erlaubt. Diese müssen entweder direkt im Bürgerbüro aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen digital über eine sichere Cloud übermittelt werden. Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und Fälschungen vorzubeugen.

In Waiblingen und in den Ortschaftsrathäusern wird es möglich sein, digitale Lichtbilder zum Preis von 6,00 € im Bürgerbüro erstellen zu lassen.

Jedoch hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass es bei der Auslieferung der erforderlichen Technik (PointID-Systeme) sowie bei der technischen Umsetzung zu Schwierigkeiten kommt. Deshalb steht der genaue Lieferungs- und Starttermin noch nicht fest. Bis der Bund die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, können die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Fotostudios nutzen, die das Bild auf Fotopapier oder digital als Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) bereitstellen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Stadt Waiblingen
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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