Aus den Rathäusern

Digitale Lichtbilder bei Ausweisdokumenten

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur...

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden.

Das Bürgerbüro Schriesheim wurde mit drei PointIDs für biometrische Passfotos ausgestattet, allerdings fehlt hier noch die technische Anbindung an das Fachverfahren durch den Programmhersteller.

Aktuell können daher noch keine Passbilder im Bürgerbüro erstellt werden.

Sobald die Bilder mit den PointIDs angefertigt werden können, werden wir dies auf unserer Homepage veröffentlichen.

Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotostudio oder bei der Drogeriemarktkette dm fertigen lassen. Die Fotos werden den Bürgerbüros dann über einen gesicherten, elektronischen Weg (Fotocloud) zur Verfügung gestellt. Der Abruf aus der Fotocloud erfolgt über einen QR-Code, der von den Antragstellern zur Vorsprache mitgebracht wird.

Sollte der Fotodienstleister zusätzlich zum QR-Code auch Papierbilder zur Verfügung stellen, bringen Sie diese bitte zur Sicherheit ebenfalls zum vorabvereinbarten Termin mit, da es vereinzelt noch zu Problemen beim Abruf der digitalen Bilder aus der Fotocloud kommen kann.

Zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie auf folgender Internetseite:

alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch die Morphing-Technik) zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.

Übergangsregelung bis 31.07.2025

Solange die Bilder von den PointIDs noch nicht ins Fachverfahren übertragen werden können, dürfen weiterhin bereits vorhandene Lichtbilder (nicht älter als 6 Monate) in ausgedruckter Form für die Antragstellung genutzt werden.

Sobald die Bilder der PointIDs ins Fachverfahren übertragen werden können, darf das Papierbild nicht mehr verwendet werden.

Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass- und Personalausweisbeantragung.


Für die Beantragung eines Führerscheins wird weiterhin ein Lichtbild in gedruckter Form benötigt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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