Um Manipulationen von Lichtbildern – dem sogenannten „Morphing“ – entgegenzuwirken und somit Fälschungen vorzubeugen, werden ab dem
1. Mai 2025 ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet. In der Übergangsphase bis zum 31. Juli 2025 dürfen in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden.
Der Gesetzgeber sieht für die Bildaufnahme verschiedene Varianten vor. Das erforderliche digitale biometrische Foto kann somit entweder direkt in den zuständigen Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe oder bei einer zertifizierten Fotografin/einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Wird das Foto durch einen externen Dienstleistenden erstellt, so kann dieses mittels eines QR-Codes, der beim Termin durch die antragstellende Person bei der Behörde vorgelegt wird, aus einer Fotocloud importiert werden. Vor Ort erstellte Bilder werden direkt durch die Sachbearbeitenden weiterverarbeitet. Eine Übersicht der zertifizierten Fotografinnen und Fotografen findet sich im Netz unter www.e-passfoto.de.
Einige Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe haben bereits in der Vergangenheit mit der Bereitstellung sogenannter „Self-Service-Terminals“ die Möglichkeit geboten, vor Ort ein digitales Lichtbild zu erstellen. Aufgrund einer technischen Störung bedingt durch die Umstellung können diese Geräte im Bürgerbüro Ost in Hagsfeld und beim Stadtamt Durlach derzeit jedoch nicht genutzt werden. Sollte bereits ein Termin vor der Systemumstellung zum 1. Mai 2025 in einem dieser Bürgerbüros für die Antragstellung von neuen Ausweisdokumenten vereinbart worden sein, gilt es daher zu beachten, dass das benötigte biometrische Lichtbild mitgebracht werden muss.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal www.personalausweisportal.de