Um technischen Manipulationen von Lichtbildern in Pass- und Ausweisdokumenten entgegenzuwirken und somit Fälschungen vorzubeugen, dürfen nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. In einer Übergangsphase bis zum 31. Juli 2025 dürfen in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden.
Der Gesetzgeber sieht für die Bildaufnahme verschiedene Varianten vor: Das erforderliche digitale biometrische Foto kann entweder direkt in den zuständigen Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe oder bei einer zertifizierten Fotografin/einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Wird das Foto durch einen externen Fotodienstleistenden erstellt, kann es mittels eines QR-Codes aus einer Fotocloud importiert werden. Den dafür erforderlichen QR-Code erhält die antragstellende Person von den Fotodienstleistenden und hat ihn beim Termin vorzulegen. Eine Übersicht über die zertifizierten Fotografinnen und Fotografen findet sich im Netz unter www.e-passfoto.de.
Vor Ort erstellte Lichtbilder werden direkt durch die Kolleginnen und Kollegen in den Bürgerbüros weiterverarbeitet. Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme eines digitalen Lichtbilds im Bürgerbüro eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben wird. Die Gebührenhöhe wurde vom Bund per Verordnung festgelegt.
Um die Wartezeiten im Bürgerbüro möglichst kurz zu halten und um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, finden Sie sich ab dem 1. Mai 2025 bitte einige Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin vor Ort ein, sofern Sie das Lichtbild am Gerät vor Ort aufnehmen. Sollten Sie bereits ein Foto bei einem zertifizierten Dienstleister aufgenommen haben, ist ein früheres Erscheinen nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal www.personalausweisportal.de