Aus den Rathäusern

Digitale Lichtbilder seit 1. Mai 2025 gesetzlich verpflichtend

Seit Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen bundesweit...

Seit Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, vorläufigen Personalausweisen und vorläufigen Reisepässen bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020).

Sie haben die Möglichkeit, direkt bei Antragstellung im Bürgerbüro das digitale Lichtbild gegen eine Gebühr von 6,00 Euro aufnehmen zu lassen. Es stehen Aufnahmesysteme (sogenannte „PointID“-Geräte) der Bundesdruckerei zur Verfügung. Das Lichtbild kann weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Passfotos bei einem zertifizierten Fotografen oder in einem Drogeriemarkt, welcher das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt, anfertigen zu lassen. Sie erhalten dann einen QR-Code, den Sie im Bürgerbüro vorlegen müssen.

Ziel dieser Umstellung ist es, Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken zu verhindern. Beim Morphing werden mehrere Gesichtsbilder miteinander verschmolzen, wodurch ein einziges Lichtbild entsteht, das Merkmale verschiedener Personen enthält. Solche verfälschten Bilder stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sollen künftig durch den verpflichtenden Einsatz digital erstellter und übermittelter Lichtbilder ausgeschlossen werden.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 32/2025
von Gemeinde Ketsch
06.08.2025
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