Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Betroffen sind sämtliche Ausweisdokumente, die von den Gemeinden und Städten ausgestellt werden. Führerscheinanträge sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen. Ziel dieser Änderung ist es, Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Somit dürfen für die Passbeantragung ab Mai 2025 keine ausgedruckten Passbilder mehr akzeptiert werden.
Auf der Internetseite www.alfo-passbild.com werden alle Fotografen angezeigt, die Passbilder nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellen und diese dann über eine zertifizierte Cloud übermitteln. Von den Fotografen erhalten die Bürger dann einen DataMatrixCode, über den die Verwaltung das Passbild abrufen kann.
Aufgrund der Gesetzesänderung soll in den kommenden Wochen das Bürgerbüro mit einem von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellten Fotoaufnahmegerät ausgestattet werden, sodass nach Erhalt und Installation des Gerätes Passbilder direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden können. Für die Lichtbilderstellung in der Behörde fallen Gebühren in Höhe von 6 Euro an. Somit können die Bürger frei wählen, ob Sie das Passbild bei einem Fotografen machen lassen oder im Bürgerbüro vor Ort.
Die Gemeindeverwaltung wird nochmals informieren, wann ein solches Fotoaufnahmegerät im Bürgerbüro einsatzbereit ist.