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Digitaler Bauantrag über ViBa-BW – Neue Anforderungen an den Bauantrag

Das Baurechtsamt der Stadt Freudenstadt weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge ausschließlich elektronisch über die landeseinheitliche...

Das Baurechtsamt der Stadt Freudenstadt weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge ausschließlich elektronisch über die landeseinheitliche Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) gestellt werden können. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.

Zur Nutzung von ViBa-BW ist eine Anmeldung an dem Online-Dienst seitens der Bauherrschaft bzw. des Entwurfsverfassers erforderlich. Hierzu ist die Nutzung eines Anmeldeverfahrens mit substanziellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich. Was dies genau bedeutet, können Sie auf der Internetseite der Stadt Freudenstadt unter folgendem Link www.freudenstadt.de/Online-Buergerbuero/Dienstleistung abrufen. Sie sollten für die erstmalige Registrierung und Antragstellung eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen einplanen.

Die Anträge können nicht per E-Mail oder in Papierform eingereicht werden und müssen den auf der Internetseite der Stadt Freudenstadt gelisteten Vorgaben entsprechen.

Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
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