Aus den Rathäusern

Digitales Lichtbild

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente nur...

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente nur noch direkt bei der Behörde oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt werden.

Die Gemeinde Sandhausen wurde mit PointID-Stystemen für die Erstellung dieser Fotos ausgestattet. Hier fehlt noch die Freigabe durch die Bundesdruckerei.

Sobald die Freigabe erfolgt, also die Erstellung digitaler Fotos im Bürgerbüro möglich ist, werden wir entsprechend informieren.

Bis dahin müssen digitale Passfotos in dafür zertifizierten Fotostudios oder Drogeriemärkten erstellt werden. Diese werden dann den Bürgerbüros zur Verfügung gestellt.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Sandhausen
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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