Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch direkt in der Ausweisbehörde (Bürgerbüro Schriesheim), in zertifizierten Fotostudios oder zertifizierten Drogeriemärkten digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Ausweisbehörde übermittelt werden.
Das Bürgerbüro Schriesheim fertigt auf Wunsch ein digitales Lichtbild mit den Aufnahmegeräten der Bundesdruckerei (PointID) an. Die Gebühr beträgt 6 Euro. Das Foto kann ausschließlich für den Ausweis- oder Passantrag verwendet werden.
Fotos, die von zertifizierten Fotodienstleistern und zertifizierten Drogeriemärkten erstellt werden, können vom Bürgerbüro über einen gesicherten, elektronischen Weg aus einer Fotocloud abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die PointIDs nicht für die Erstellung von digitalen Lichtbildern für Kleinkinder (0–6 Jahre) geeignet sind. Daher bitten wir Sie, auf die o. g. Möglichkeiten zurückzugreifen. Der Abruf aus der Fotocloud erfolgt über einen QR-Code, der von den Antragstellern zur Vorsprache mitgebracht wird.
Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch die Morphing-Technik) zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.
Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass- und Personalausweisbeantragung.
Für die Beantragung eines Führerscheins wird weiterhin ein Lichtbild in gedruckter Form benötigt.