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Direktversand Personalausweis und eID-Karte für Unionsbürger

Direktversand Personalausweis und elD-Karte für Unionsbürger Information Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument...

Direktversand Personalausweis und elD-Karte für Unionsbürger

Information

Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument ab Mai 2025 an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 zusätzlich zur Ausweisgebühr.

Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.

Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

Wissenswertes

Bei Personalausweisen und elD-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem

16. Geburtstag möglich.

Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.

Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.

Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen, noch entwertet er alte Ausweisdokumente.

Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.

Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.

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