Gemeinderat

Doppelhaushalt 2025/2026 genehmigt

Für den Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Heilbronn liegt nun die erforderliche Bestätigung und Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP)...

Für den Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Heilbronn liegt nun die erforderliche Bestätigung und Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) vor. Damit ist die Stadt nun befugt, die in der Haushaltssatzung festgelegten Investitionsmaßnahmen zu beginnen. Der Gemeinderat hatte die Haushaltssatzung am 19. Dezember 2024 einstimmig beschlossen.

Aufgrund der beachtlichen Rücklagen, außerordentlichen Liquiditätsreserven sowie des geringen Schuldenstands der Stadt Heilbronn bescheinigt das RP der Stadt eine äußerst positive Ausgangssituation. Diese ermögliche es, den kommenden Herausforderungen mit einem stabilen finanzwirtschaftlichen Fundament zu begegnen.

Die Stadt Heilbronn sieht für die beiden Jahre 2025 und 2026 Investitionen mit einem Umfang von rund 234 Millionen Euro vor. Für die Finanzierung dieser Investitionen sind Kreditaufnahmen in Höhe von rund 137 Millionen Euro eingeplant. Hinzu kommen Entnahmen aus dem Liquiditätsbestand in Höhe von etwa 47,7 Millionen Euro zur Deckung des Ergebnishaushalts, aus dem laufende Ausgaben der Verwaltung bestritten werden, sowie für Tilgungszahlungen.

Perspektivisch sieht das RP daher eine deutliche Verschlechterung der Finanzlage. So wirke sich die schwache Leistungskraft des Ergebnishaushalts spürbar belastend auf den Finanzhaushalt und Liquiditätsbestand aus. „Unter Beachtung der angespannten Haushaltslage der Stadt Heilbronn, muss das vorrangige Bestreben der städtischen Haushaltspolitik darauf ausgerichtet werden, die Haushaltsstruktur insbesondere durch die Stärkung und Verstetigung der Ertragskraft des laufenden Betriebs kontinuierlich zu verbessern, um einen höheren Grundstock zur Investitionsfinanzierung im Finanzhaushalt zu erzielen“, schreibt das RP. Daher mahnt es nicht nur fortlaufende Aufgabenkritik und strikte Ausgabendisziplin an, sondern auch „künftig vor allem ein besonderes Augenmerk auf eine konsequente Einnahmenausschöpfung“ zu richten.

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Mitteilungsblatt Frankenbach
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Ausgabe 23/2025
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