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Vorbereitende Untersuchungen im Gebiet „Ortskern“ der Gemeinde Schlaitdorf Einladung zur Eigentümerversammlung Die Gemeinde Schlaitdorf...

Vorbereitende Untersuchungen im Gebiet

„Ortskern“ der Gemeinde Schlaitdorf

Einladung zur Eigentümerversammlung

Die Gemeinde Schlaitdorf ist mit dem Gebiet „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden. Daraufhin hat der Gemeinderat am 13.05.2024 den Einleitungsbeschluss über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Ortskern“ gefasst. Es wird auf die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB vom 17.05.2024 verwiesen.

Das Untersuchungsgebiet entspricht der Gebietskulisse, welche aus der Karte, die als Anlage beigefügt ist, hervorgeht und umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Flächen. Diese umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha.

Im Rahmen des Antrages zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm wurden Maßnahmen und Ziele im Sinne der Dorferneuerung, Umnutzung und Aktivierung leerstehender bzw. deutlich untergenutzter Gebäude und Gebäudeteile definiert. Um die Gestaltungsqualität und das Straßenbild einheitlicher auszubilden, werden für das angestrebte Sanierungsgebiet Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Straßen- und Platzräume vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen die ortstypischen Brunnen sowie die umgebenden Platzbereiche aufgewertet werden.

Wir laden alle Eigentümerinnen und Eigentümer ein, insbesondere mit Blick auf die Information zu Fördermöglichkeiten, Darstellung der weiteren Vorgehensweise und Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung.

Informationsveranstaltung

am Dienstag, 17.09.2024 um 19:00 Uhr

im Gemeindezentrum „Hofstatt“ – Bürgersaal, Florianweg 6, 72667 Schlaitdorf

Der Veranstaltungsabend wird durch das mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchung beauftragte Büro „die.STEG – Stadtentwicklung GmbH“ und das Architekturbüro „Zoll – Architekten und Stadtplaner GmbH“, begleitet.

Bitte informieren Sie den Grundstückseigentümer in dem Fall, dass sich das von Ihnen genutzte Grundstück beziehungsweise Gebäude nicht in Ihrem Besitz befinden sollte.

Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme!

Sascha Richter, Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024
von Gemeinde Schlaitdorf
13.09.2024
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