Der Dorfplatz Obernau ist als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen. In diesem Bereich gelten besondere Verkehrsregeln, die dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.
Alle Fahrzeuge – einschließlich Autos, Motorräder und Fahrräder – dürfen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren (ca. 7–10 km/h). Fußgänger haben Vorrang und dürfen die gesamte Straßenfläche nutzen. Der Fahrzeugverkehr darf sie weder gefährden noch behindern; erforderlichenfalls ist anzuhalten.
Das Parken ist grundsätzlich nur in den ausdrücklich gekennzeichneten Flächen erlaubt (z. B. durch Markierungen oder ausgewiesene Bereiche). Kurzzeitiges Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen bleibt davon unberührt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit wurden bereits vermehrt Kontrollen hinsichtlich Geschwindigkeit und Falschparkern durchgeführt.
In der letzten Ortschaftsratssitzung wurden Mittel für den Haushalt 2027 beantragt, um im Bereich vor dem Friedhof zusätzliche Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Bis dahin sollen zwei der bestehenden Parkplätze zeitweise (tagsüber) als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden. Diese dienen insbesondere Besucherinnen und Besuchern von Rathaus, Friedhof, Kirche sowie für andere kurze Erledigungen.
Bei Anregungen, Fragen oder Problemen steht der Ortschaftsrat jederzeit gerne zur Verfügung. Oft lassen sich viele Anliegen im direkten Gespräch schnell und unkompliziert klären.