Der„Dossenheim-Gutschein“ – eine Initiative der Gemeinde Dossenheim und des BdS Dossenheim – zur Unterstützung der Dossenheimer Gewerbetreibenden ist weiterhin erhältlich. Er kann bei allen Dossenheimer Betrieben eingelöst werden und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Erwerben kann man den Gutschein, gerne auch mit telefonischer Vorbestellung, in folgenden Geschäften:
Sanitätshaus Beck, Gerhart-Hauptmann-Straße 36, Tel. 87 66 70
Buchhandlung Worring, Hauptstraße 6, Tel. 86 92 59
Steuerbüro Winkler, Bahnhofsplatz 1, Tel. 87 55 0
Arbeitgeber & Arbeitnehmer können Steuern sparen:Mit dem BdS-Gutschein mehr Netto vom Brutto! Auf die Abgabe von Warengutscheinen zur Einlösung bei einem Dritten kann die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden. So könnte der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer einmal monatlich einen BdS-Gutschein ausgeben, der bei allen teilnehmenden BdS-Mitgliedern und ortsansässigen Betrieben eingelöst werden kann. Die BdS-Gutscheine berechtigen ausschließlich zum Bezug von Waren, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen und somit erfüllen die BdS-Gutscheine die Voraussetzungen für die Anwendung der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze und können daher steuer- und sozialversicherungsfrei abgegeben werden. Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! (Susanne Späth) |