Drei Wahlkreise werden im neuen Bundestag nicht mehr mit Abgeordneten vertreten sein, weil sie wegen des neuen Wahlrechts keinen Vertreter ins Parlament entsenden. Neben dem Wahlkreis Stuttgart II gehen nach Angaben der Bundeswahlleiterin auch Lörrach und Tübingen leer aus.
Zum einen ziehen die siegreichen Direktkandidaten der Wahlkreise wegen der neuen Wahlrechtsreform nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Sie bekommen nur ein Mandat, wenn ihre Partei genug Zweitstimmen hat. Zum anderen ist es in Stuttgart II, Lörrach und Tübingen auch niemandem gelungen, erfolgreich über eine Landesliste der Parteien einzuziehen.
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