Gemeinderat

Dringend Wohnraum für Geflüchtete gesucht!

Andernfalls muss die Gemeinde die Personen in der Burghof-Halle oder in Containern unterbringen. Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025...

Andernfalls muss die Gemeinde die Personen in der Burghof-Halle oder in Containern unterbringen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025 – Aufruf zur Meldung von Wohnraum für geflüchtete Personen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03. Juni 2025 stand das Thema Flüchtlinge, Migration und Unterbringung im Mittelpunkt. Ziel war es, die aktuelle Lage zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in unserer Gemeinde transparent darzustellen und offene Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten.

Zu diesem Anlass waren mehrere Fachpersonen eingeladen, die fundierte Einblicke in die Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Integration gaben. Die Teilnehmenden konnten ihre Fragen direkt an folgende Expertinnen und Experten richten:

  • Frau Dr. Hüttig, Erste Landesbeamtin des Landkreises
  • Frau Schmuck, Sachgebietsleiterin der Unterbringungsverwaltung
  • Frau Wiedmaier, Sachgebietsleiterin im Fachdienst für Geflüchtete, Sachgebiet Steinlachtal
  • Herr Iseni, zuständiger Integrationsmanager für Ofterdingen im Fachdienst für Geflüchtete

Aktuelle Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde

Die Gemeinde Ofterdingen ist verpflichtet, im laufenden Jahr 2025 noch 24 weitere asylberechtigte Personen aufzunehmen, um die durch den Landkreis festgelegte Aufnahmequote (berechnet auf Basis der Einwohnerzahl) zu erfüllen.

Sollte dieser Bedarf nicht durch privaten Wohnraum gedeckt werden können, bleiben der Gemeinde nur alternative Maßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Die Nutzung der Burghof-Halle als Notunterkunft
  • Die Aufstellung von Wohncontainern zur kurzfristigen Unterbringung

Beides sind Maßnahmen, die vermieden werden sollen – zugunsten einer dezentralen und integrationsfördernden Wohnsituation.

Erklärung zur aktuellen Situation der Anschlussunterbringung

Geflüchtete Menschen werden nach einer zweijährigen Phase der vorläufigen Unterbringung (Zuständigkeit liegt beim Landkreis) in die sogenannte Anschlussunterbringung übergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Ofterdingen für ihre Unterbringung verantwortlich.

Für die Unterbringung in gemeindeeigenen Unterkünften wird eine Gebühr von 370,53 Euro pro Monat und Person erhoben. Diese ist in der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften geregelt. Die Satzung enthält auch eine Hausordnung, die für alle kommunalen Unterkünfte gilt.

Alle relevanten Informationen und Dokumente finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ofterdingen im Bereich „Satzungen“.

Konkret: Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe:

Gesucht wird: Wohnungen, Einliegerwohnungen oder Häuser – Wohnraum, der eigenständig nutzbar ist und eine längerfristige Unterbringung ermöglicht.

Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter:

Wer Wohnraum zur Verfügung stellt, ist rechtlich und praktisch abgesichert:

  • Die Gemeinde Ofterdingen tritt als Mieterin auf
  • Sie haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden
  • Die Wohnung wird nach Ende des Mietverhältnisses im ursprünglichen Zustand zurückgegeben

Dieses Modell hat sich bereits vielfach bewährt und bietet eine verlässliche Grundlage für private Vermieterinnen und Vermieter, die unterstützen möchten.

Ansprechpersonen

Für Fragen rund um die Wohnraumvermietung und Unterbringung stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Funktion

Name

E-Mail

Telefon

Liegenschaften (Vermietung)Frau Eismannliegenschaften@ofterdingen.de07473 3780-421
Ordnungsamt / UnterbringungFrau Ohlerordnungsamt@ofterdingen.de07473 3780-220

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität!
Gemeinsam können wir geflüchteten Menschen ein sicheres Zuhause bieten und gleichzeitig verhindern, dass auf Notlösungen wie Hallennutzung oder Container zurückgegriffen werden muss.

Erscheinung
Gemeindebote Ofterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Ofterdingen
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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