Andernfalls muss die Gemeinde die Personen in der Burghof-Halle oder in Containern unterbringen.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 03. Juni 2025 stand das Thema Flüchtlinge, Migration und Unterbringung im Mittelpunkt. Ziel war es, die aktuelle Lage zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in unserer Gemeinde transparent darzustellen und offene Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten.
Zu diesem Anlass waren mehrere Fachpersonen eingeladen, die fundierte Einblicke in die Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Integration gaben. Die Teilnehmenden konnten ihre Fragen direkt an folgende Expertinnen und Experten richten:
Aktuelle Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde
Die Gemeinde Ofterdingen ist verpflichtet, im laufenden Jahr 2025 noch 24 weitere asylberechtigte Personen aufzunehmen, um die durch den Landkreis festgelegte Aufnahmequote (berechnet auf Basis der Einwohnerzahl) zu erfüllen.
Sollte dieser Bedarf nicht durch privaten Wohnraum gedeckt werden können, bleiben der Gemeinde nur alternative Maßnahmen, wie zum Beispiel:
Beides sind Maßnahmen, die vermieden werden sollen – zugunsten einer dezentralen und integrationsfördernden Wohnsituation.
Geflüchtete Menschen werden nach einer zweijährigen Phase der vorläufigen Unterbringung (Zuständigkeit liegt beim Landkreis) in die sogenannte Anschlussunterbringung übergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Ofterdingen für ihre Unterbringung verantwortlich.
Für die Unterbringung in gemeindeeigenen Unterkünften wird eine Gebühr von 370,53 Euro pro Monat und Person erhoben. Diese ist in der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften geregelt. Die Satzung enthält auch eine Hausordnung, die für alle kommunalen Unterkünfte gilt.
Alle relevanten Informationen und Dokumente finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ofterdingen im Bereich „Satzungen“.
Konkret: Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe:
Gesucht wird: Wohnungen, Einliegerwohnungen oder Häuser – Wohnraum, der eigenständig nutzbar ist und eine längerfristige Unterbringung ermöglicht.
Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter:
Wer Wohnraum zur Verfügung stellt, ist rechtlich und praktisch abgesichert:
Dieses Modell hat sich bereits vielfach bewährt und bietet eine verlässliche Grundlage für private Vermieterinnen und Vermieter, die unterstützen möchten.
Ansprechpersonen
Für Fragen rund um die Wohnraumvermietung und Unterbringung stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Funktion | Name | Telefon | |
Liegenschaften (Vermietung) | Frau Eismann | liegenschaften@ofterdingen.de | 07473 3780-421 |
Ordnungsamt / Unterbringung | Frau Ohler | ordnungsamt@ofterdingen.de | 07473 3780-220 |
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität!
Gemeinsam können wir geflüchteten Menschen ein sicheres Zuhause bieten und gleichzeitig verhindern, dass auf Notlösungen wie Hallennutzung oder Container zurückgegriffen werden muss.