Am 30.09.2025 ist die dritte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig.
Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.
Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.