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Dritte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren

Am 30.09.2025 ist die dritte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig. Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung. ...

Am 30.09.2025 ist die dritte Abschlagszahlung auf die Wasserzins- und Entwässerungsgebühren fällig.

Hierzu erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung.

Alle Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden dringend um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren festgesetzt werden müssen. Vielen Dank für Ihre pünktliche Überweisung.

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exklusiv online
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