Aus den Rathäusern

Drohnenflug über Baugebieten

In letzter Zeit wird uns immer öfter mitgeteilt, dass Drohnen über die Baugebiete fliegen. Sicherlich ist es interessant, Aufnahmen eines Neubaugebiets...

In letzter Zeit wird uns immer öfter mitgeteilt, dass Drohnen über die Baugebiete fliegen. Sicherlich ist es interessant, Aufnahmen eines Neubaugebiets zu machen, und generell spricht auch nichts dagegen, jedoch gibt es doch einige Regeln zu beachten: Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt.

Außerdem sind die folgenden Dinge beim Fliegen der Drohne verboten:

  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
  • Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
  • Fliegen mit einer Drohne über 5 kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)

Besonders das Fliegen über Wohngrundstücken ist kritisch zu sehen, da nicht jeder in seiner Privatsphäre gestört werden möchte. Hier werden sehr schnell Persönlichkeitsrechte verletzt, was auch eine Anzeige nach sich ziehen kann.

Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hardthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hardthausen am Kocher
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto