A. Vorhaben
TransnetBW GmbH mit Sitz in Stuttgart betreibt als Übertragungsnetzbetreiberin das Höchstspannungsnetz in Baden-Württemberg und ist gemäß § 11
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, das Stromnetz instand zu halten, zu optimieren und bedarfsgerecht auszubauen.
Hierzu dient auch das Projekt „Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach“. Im Rahmen der Netzverstärkungsmaßnahme Reicheneck-Rommelsbach plant TransnetBW, das lokale Übertragungsnetz durch einen zusätzlichen 380-kV Stromkreis zwischen den Reutlinger Ortsteilen Reicheneck und Rommelsbach zu verstärken. Ein bestehender 110-kVStromkreis auf der Stromleitung wird in diesem Zuge als Erdkabel verlegt. Das Projekt „Netzverstärkung Reicheneck-Rommelsbach“ ist eine Maßnahme des Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045.
TransnetBW befindet sich als Vorhabenträgerin aktuell in der Vorbereitung zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen.
B. Baugrunduntersuchungen
Die Baugrunduntersuchungen ermöglichen es, die Grundwasser- und Baugrundverhältnisse entlang des geplanten Leitungsverlaufs zu untersuchen. Um die bodenphysikalischen Eigenschaften genau zu ermitteln, finden dabei mehrere Bohrungen statt. Vor Beginn der Baugrunduntersuchungen werden die geplanten Bohrpunkte eingemessen und abgesteckt.
Bohrverfahren
Die Dauer der einzelnen Bohrungen beläuft sich auf weniger als einen Arbeitstag. Die Bohrung selbst findet bis zu einer Bohrtiefe von 7 Metern statt. Das entstandene Bohrloch hat einen Durchmesser von rund 5 cm und wird nach Beendigung der Arbeiten wieder mit Bohrgut bzw. Tonpellets/Bentonit verfüllt.
Hierzu wird ein Raupenfahrzeug, an dem das Bohrgerät befestigt ist, von einem Kleintransporter über die vorhandenen Straßen so nah wie möglich zum Bohrpunkt transportiert. Zum Bohrpunkt selbst fährt nur das Raupenfahrzeug. Der Kleintransporter
verbleibt an geeigneter Stelle am Wegesrand. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Bohrpunkten über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen für Eigentümer:innen bzw. Bewirtschafter:innen erfolgt.
C. Vermessungen
Vor Beginn der Baugrunduntersuchungen werden die geplanten Bohrpunkte entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, unterirdische Leitungen, etc.) festgelegt und mittels Holzpflöcken markiert und mit einem Handvermessungsgerät eingemessen.
D. Nutzung der Grundstücke
Für die Baugrunduntersuchungen und Vermessungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu betreten und zu befahren, um an den geplanten Bohrpunkt zu gelangen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, beispielsweise um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an – und abzutransportieren.
Bei den Maßnahmen achten TransnetBW und die beauftragten Firmen darauf, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Grundstücke so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- oder Aufwuchsschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch das ausführende Unternehmen im Nachgang mit dem Bewirtschafter reguliert.
Die von den Vorarbeiten betroffenen Flurstücke sind untenstehend nach ihrer Betroffenheit aufgeführt.
E. Zeitraum
In dem Zeitraum ab der Kalenderwoche 51 (2024) bis voraussichtlich Ende Januar 2025 sind Baugrunduntersuchungen und Vermessungen zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage sowie der Untersuchung der Bodenbeschaffenheit geplant. Der zeitliche Ablauf der Maßnahme hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen.
Beauftragte Firmen
Die Vorarbeiten erfolgen im Auftrag von TransnetBW durch das Bauunternehmen Buchholz + Partner. Änderungen bei den ausführenden Firmen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
F. Gesetzesgrundlage
Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Baugrunduntersuchungen und Vermessungen informiert.
Die betroffenen Flurstücke sind nachfolgend aufgelistet und liegen zur Ansicht zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Reutlingen aus.
Kontakt für Rückfragen
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 / 3804701
E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de
Von Bohrpunkten und Vermessungen betroffene Flurstücke
Gemarkung Rommelsbach, Flur Rommelsbach
1231/5, 1611, 1628, 1788, 1812, 1836
Gemarkung Reutlingen, Flur Sondelfingen
1571, 1795, 1842, 1860, 1882, 1996, 1998
Gemarkung Reicheneck, Flur Reicheneck
462, 590, 637, 838, 841, 846, 886, 899, 900, 903,
Von Zuwegungen betroffene Flurstücke
Gemarkung Reutlingen, Flur Sondelfingen
1941
Gemarkung Reicheneck, Flur Reicheneck
388/1, 852