IHK Böblingen bietet Infoveranstaltung zum neuen Jahr an
Mit Beginn des neuen Jahres müssen Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 auch im Bereich „Business-to-Business“ (B2B) in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Das bedeutet nicht einfach, eine Rechnung als PDF abgelegt und per E-Mail verschickt zu haben, sondern dass die Rechnung in einem Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden muss, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Hintergrund der Einführung der E-Rechnungspflicht ist nicht nur die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten und bereitet den Weg für ein zukünftiges elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer, das auf den Daten der E-Rechnungen basieren soll. Ziel dieses elektronischen Meldesystems ist es auch, möglichem Umsatzsteuer-Betrug vorzubeugen.
Obwohl die E-Rechnung für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber bereits seit langem gang und gäbe ist, haben kleinere und jüngere Unternehmen im B2B-Bereich oft noch wenig Berührungspunkte mit der E-Rechnung gehabt. Dementsprechend ist der Bedarf an Beratung und Information durch die IHK seitens der Unternehmen immens. Das kürzlich durchgeführte Webinar der Bezirkskammer war mit 300 Teilnehmenden restlos ausgebucht.
Aufgrund der kontinuierlich eingehenden Anfragen bietet die IHK-Bezirkskammer Böblingen nun eine weitere Veranstaltung am 10. Januar in Präsenz an. Ziel der Veranstaltung ist es, vor allem Existenzgründer und Jungunternehmer zu erreichen, die sich zu dem Thema E-Rechnung informieren möchten. Weitere Informationen zur Veranstaltung sind auf der Homepage der Bezirkskammer zu finden (www.stuttgart.ihk.de/boeblingen).