Durch die Zunahme von E-Scootern im Straßenverkehr muss leider in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass insbesondere Jugendliche verbotenerweise mit überhöhter Geschwindigkeit Geh- und Fußwege befahren und immer wieder Fußgänger gefährden. Zudem kann täglich beobachtet werden, dass E-Scooter mit 2 Personen besetzt sind.
Leider kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.
E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller.
Hier ein Auszug der wichtigsten Regeln zur Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr:
Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Wir bitten um Beachtung!