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E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller

Durch die Zunahme von E-Scootern im Straßenverkehr muss leider in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass insbesondere Jugendliche verbotenerweise...

Durch die Zunahme von E-Scootern im Straßenverkehr muss leider in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden, dass insbesondere Jugendliche verbotenerweise mit überhöhter Geschwindigkeit Geh- und Fußwege befahren und immer wieder Fußgänger gefährden. Zudem kann täglich beobachtet werden, dass E-Scooter mit 2 Personen besetzt sind.

Leider kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern.

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller.

Hier ein Auszug der wichtigsten Regeln zur Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr:

  • E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt.

Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

  • Auf Geh- und Fußwegen sind E-Scooter verboten.

  • Das Mindestalter zum Fahren mit E-Scootern liegt bei 14 Jahren.

  • E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung

  • Elektroroller sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen.

Wir bitten um Beachtung!

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Dußlingen
23.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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