Die EGT Energie GmbH versendet ab dem 3. Dezember 2024 per E-Mail oder Post die Aufforderungen zum Ablesen der Strom- und Gaszähler. Meldeschluss für die Zählerstände ist der 3. Januar 2025. Spätere Meldungen können nicht mehr für die Jahresabrechnung 2024 berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der Verbrauch für das Jahr 2024 auf Basis der Zählerstände des Vorjahres ermittelt.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die EGT Energie GmbH gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich die Zählerstände zu ermitteln. Ablesekarten erhalten daher alle Kunden, die über das Leitungsnetz der EGT Strom und Gas beziehen, unabhängig von ihren jeweiligen Lieferanten. Die Zählerstände werden anschließend automatisch von der EGT an die zuständigen Strom- und Gaslieferanten weitergeleitet.
Die Zählerstände können über einen QR-Code, postalisch per Ableskarte, per E-Mail, per WhatsApp oder per Telefon an die EGT übermittelt werden. Betreiber von Einspeiseanlagen wie z. B. einer Photovoltaikanlage sind aufgefordert, ihre Zählerstände direkt am 31. Dezember 2024 abzulesen und bis spätestens 3. Januar 2025 über einen der genannten Übermittlungswege an die EGT Energie GmbH zu melden.
Von Anfang Dezember 2024 bis Ende Januar 2025 sind auch Ableser der EGT im Netzgebiet unterwegs. Die Ableser können sich als Mitarbeiter der EGT Energie GmbH ausweisen und lesen trotz vorhandener Ablesekarte einzelne Zähler ab. Vor allem für ältere oder hilfebedürftige Menschen, für die das Ablesen der Zählerstände schwierig ist, kann ein Ableser die Ablesung übernehmen. Gerne können Sie dazu einen Termin mit einem Ableser der EGT vereinbaren, die Telefonnummer können Sie der Ablesekarte entnehmen.