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Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt am Kocher

Das Ehrenamt ist die Stütze der Gesellschaft. Ehrenamtlich Tätige sollen aus diesem Grund mehr Wertschätzung erfahren. Zur Förderung des Ehrenamts...

Das Ehrenamt ist die Stütze der Gesellschaft. Ehrenamtlich Tätige sollen aus diesem Grund mehr Wertschätzung erfahren. Zur Förderung des Ehrenamts und der Verantwortung aller für das solidarische Zusammenleben sowie als Anerkennung des persönlichen Einsatzes für das Gemeinwohl stiftet die Stadt Neuenstadt seit 2023 den „Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt am Kocher“.

Jeder kann Ehrenamtspreisträger vorschlagen. Die Details sind in der Ehrenordnung der Stadt Neuenstadt geregelt.

3. Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt a. K.
3.1 Personen, die sich in Neuenstadt bürgerschaftlich engagieren, können mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt a. K. ausgezeichnet werden. Eine Auszeichnung soll jährlich erfolgen.
3.2 Jede Person oder Institution ist vorschlagsberechtigt. Ein entsprechendes Vorschlagsformular muss bis zum 31.12. eines Jahres bei der Stadtverwaltung Neuenstadt eingehen.
3.3 Die Zahl der pro Jahr zu verleihenden Ehrenamtspreise wird in den drei Jahren nach der Einführung nicht begrenzt. Danach ist die Zahl der pro Jahr zu verleihenden Preise auf höchstens 7 begrenzt.
3.4 Über die Verleihung entscheidet der Gemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit in nicht öffentlicher Sitzung. Ein ausgewogenes Verhältnis der Preisträger in den Bereichen „Kultur“, „Soziales“ und „Sport“ soll dabei angestrebt werden.
3.5 Die Verleihung des Ehrenamtspreises findet einmal jährlich im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder eines Empfangs durch den Bürgermeister statt.

Zu ehrende Personen können hier online vorgeschlagen werden: www.neuenstadt.de Wohnen & Leben Ehrenamt Ehrenamtspreis

Das Formular kann auch im Bürgermeisteramt angefordert werden (Tel. 07139/97-13, E-Mail: post@neuenstadt.de).

Erscheinung
Neuenstadter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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