Aus den Rathäusern

Ehrungsvorschläge noch bis zum 30. September 2025 einreichen

Wie bereits berichtet, ist die neue Ehrenordnung der Gemeinde Neuweiler zum 28. Mai 2025 in Kraft getreten und bietet nur mehr Ehrungsmöglichkeiten für...

Wie bereits berichtet, ist die neue Ehrenordnung der Gemeinde Neuweiler zum 28. Mai 2025 in Kraft getreten und bietet nur mehr Ehrungsmöglichkeiten für den Tag der Ehrungen, welcher im Januar eines jeden Jahres im Rahmen des Neujahrsempfangs stattfindet.

Neben sportlichen Leistungen können inzwischen zum Beispiel auch Auszeichnungen bei „Jugend forscht“ oder „Jugend musiziert“, Abschluss der Berufsausbildung/-weiterbildung mit herausragendem Ergebnis oder besonderes ehrenamtliches Engagement geehrt werden. Mehr dazu finden Sie in der Ehrungsordnung auf der Homepage.

Nicht nur Vereine dürfen der Verwaltung Ehrungsvorschläge zukommen lassen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Sie kennen jemanden, auf den das zutrifft? Dann reichen Sie gerne das Formular „Meldebogen Ehrungsvorschlag 2026“, welches auf der Homepage der Gemeinde zu finden ist, bis zum 30. September 2025 beim Hauptamt ein.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Huber (07055 9298-12 oder huber@neuweiler.de) vom Hauptamt wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Ehrungsvorschläge!

Erscheinung
Neuweiler In the middle of THE WÄLD – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2025
von Gemeinde Neuweiler
03.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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