Das leerstehende alte Forsthaus in Bad Wildbad könnte bald als Standort für das innovative Kinderbetreuungsmodell „TIGER“ genutzt werden. Das Konzept, das bereits im Landkreis Reutlingen erfolgreich umgesetzt wird, bietet flexible Betreuungszeiten für Kinder im Alter von null bis drei Jahren und richtet sich besonders an berufstätige Eltern. Statt in klassischen Kindergärten oder Kitas werden die Kinder in kleinen Gruppen von Tagesmüttern und -vätern betreut, die in „geeigneten“ Räumen arbeiten – zum Beispiel in gemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten von Unternehmen oder Kommunen.
TIGER steht für „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ und wurde entwickelt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Gegensatz zu traditionellen Betreuungseinrichtungen gibt es bei TIGER keine festen Öffnungszeiten. Die Betreuung kann flexibel auch in den frühen Morgenstunden, abends oder am Wochenende stattfinden. Kinder werden in kleinen Gruppen von bis zu neun Kindern betreut, wobei es insgesamt zwölf Anmeldungen pro Gruppe geben kann. Das Konzept hat sich als besonders praktisch für berufstätige Eltern erwiesen, die so eine individuelle und familiäre Betreuung in Anspruch nehmen können, ohne an strikte Öffnungszeiten gebunden zu sein.
Für Bad Wildbad könnte das alte Forsthaus, das bereits seit Jahren leersteht, als geeigneter Standort für eine solche Einrichtung dienen. Bürgermeister Marco Gauger erklärte in der vergangenen Gemeinderatssitzung, dass das Gebäude im städtischen Besitz bleibt und nicht in die Vermarktung „Försterberg“ aufgenommen wird. Obwohl das Projekt vielversprechend klingt, ist man jedoch noch nicht so weit, dass die Umsetzung sofort beginnen kann. Das Gebäude muss zuvor baulich angepasst werden, dazu gehört unter anderem der Austausch der Heizung, bevor es als Betreuungsstätte genutzt werden kann.
Momentan befindet sich das Projekt noch in der Planungsphase. Neben der notwendigen baulichen Anpassung des Forsthauses müssen weitere Details wie die Suche nach geeigneten Tagespflegepersonen und die Antragstellung für mögliche Zuschüsse geklärt werden. (mm)