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Einbuchung eines Grundstücks Gemarkung Sterneck

Öffentliche Bekanntmachung Das Land Baden-Württemberg -vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Zustimmung der Gemeinde Loßburg...
Text

Öffentliche Bekanntmachung

Das Land Baden-Württemberg -vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Zustimmung der Gemeinde Loßburg beantragt, das bisher nicht im Grundbuch eingetragene Grundstück der

Gemarkung Sterneck

Flst. 249 Wäldener Straße

Verkehrsfläche 10 a 69 qm

im Grundbuch zu buchen und gleichzeitig das Land Baden-Württemberg (Straßenbauverwaltung) als Eigentümer dieses Grundstücks einzutragen.

Zur Glaubhaftmachung des Eigentums beruft sich das Land Baden-Württemberg auf § 11 Straßengesetz und auf folgende Messurkunden:

- Primärkataster S. 144

- Messurkunde 1856/57 S. 17

- Messurkunde 1884/85 S. 110/111, 116/117

- Messurkunde 1932 S. 226

- Veränderungsnachweis 1972/2 S. 176

Die Bestätigung der Straßenaufsichtsbehörde über das Eigentum aufgrund Zuständigkeit für die Straßenbaulast liegt vor.

Das Grundbuchamt Sigmaringen beabsichtigt, das Grundstück im Grundbuch zu buchen und das Land Baden-Württemberg (Straßenbauverwaltung) als Eigentümer einzutragen.

Etwaige Einwände müssen innerhalb eines Monats ab Aushang beim Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt - angemeldet werden. (Az.: GRG SIG001/416/2025)

Sigmaringen, den 16.03.2026

Grundbuchamt Sigmaringen

(Kahlfeld)

Bezirksnotarin

Ausgehängt am: 27.03.2026

Abgenommen am: (Aushang mindestens 1 Monat) D.S.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
von Gemeinde Loßburg
30.03.2026
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