ENZKREIS. Am gestrigen Montag endete um 24 Uhr die Bewerbungsfrist für die Stelle als Landrat des Enzkreises. Zur Bewerbung des derzeitigen Stelleninhabers Bastian Rosenau kam keine weitere hinzu.
Der besondere beschließende Ausschuss des Kreistags für die Wahl des Landrats wird in seiner Sitzung am 6. November entscheiden, ob er den Bewerber für geeignet hält. Außerdem, so dessen Vorsitzender, Kreisrat Jürgen Kurz, muss festgelegt werden, ob die Stelle nochmals ausgeschrieben werden soll: Denn die Landkreisordnung schreibt eine Mindestzahl von drei Bewerbungen vor – es sei denn, der Ausschuss erklärt, dass weniger ausreichend seien. Nach der Sitzung werden die Bewerbungen dem Innenministerium vorgelegt. Geht alles nach Plan, wird der Kreistag am 15. Dezember in einer Sondersitzung den neuen Landrat wählen.
Die erste, achtjährige Amtszeit von Landrat Rosenau endet am 31. Januar 2026. Die Vereidigung und Verpflichtung des neuen Landrats wird am Montag, 2. Februar 2026, in öffentlicher Kreistagssitzung erfolgen.