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Eine ganze Portion Glück im Landratsamt – Schornsteinfeger als wichtiger Beitrag zum präventiven Brandschutz

Zu einem Dienstgespräch kamen jetzt 18 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Obermeister der zuständigen...
Die Schornsteinfeger unseres Landkreises

Zu einem Dienstgespräch kamen jetzt 18 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mit dem Obermeister der zuständigen Schornsteinfegerinnung Freiburg zusammen. Das Landratsamt ist Aufsichtsbehörde und überwacht, dass die Schornsteinfegerarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.

„Der Schornsteinfeger bringt dem Glauben nach Glück. Vor allem aber sorgt er für einen präventiven Brandschutz und dafür, dass die Heizanlagen sicher sind“, erklärt Jochen Herr, Leiter des zuständigen Amtes für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz beim Landratsamt. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es 20 Kehrbezirke. „Jeder Kehrbezirk wird von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger betreut“, so Jochen Herr.

Wer Haus- oder Wohnungseigentümer ist oder die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) übernommen hat, muss wissen, dass er selbst dafür verantwortlich ist, dass beispielsweise die Heizungsanlage, Schornsteine oder Kachelöfen überprüft und gereinigt werden oder Messungen vorgenommen werden müssen. Dafür muss er sich an einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb wenden.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wiederum meldet sich innerhalb von sieben Jahren zweimal von sich aus beim Gebäudeeigentümer, um die Feuerstättenschau durchzuführen. „Die Feuerstättenschau ist vor allem für den präventiven Brandschutz wichtig. Hier sieht der Schornsteinfeger, was der Hauseigentümer regelmäßig durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb erledigen lassen muss, damit die Anlagen weiter sicher betrieben werden können“, erläutert Jochen Herr.

Weitere Infos zum Schornsteinfegerwesen gibt es unter:

www.Lrasbk.de/Schornsteinfeger

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Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
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Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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